Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
Nachhaltigkeit im Produktionsprozess gewinnt an Bedeutung
Dem Kabinettsbeschluss zufolge soll der gesetzlich festgelegte Beimischungsanteil von Biokraftstoffen für das Jahr 2009 zunächst von 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt werden, jeweils bezogen auf den Energiegehalt. Erst ab 2010 soll dieser Anteil auf 6,25 Prozent angehoben werden und bis 2014 auf diesem Niveau eingefroren bleiben. Die Höhe die Quoten soll 2011 überprüft werden. Dabei soll insbesondere die Frage der Nachhaltigkeit der Produktion der Biokraftstoffe eine herausgehobene Rolle spielen.
Mit dem Gesetz soll auch erstmals aus Biogas aufbereitetes Biomethan auf die Ottokraftstoff- und die Gesamtquote angerechnet werden können. Biomethan soll vor dem Hintergrund der Wahrung von Klimaschutzkonformität allerdings nur dann angerechnet werden können, sofern bestimmte Anforderungen im Produktionsverfahren erfüllt sind, die eine günstige Klimabilanz gewährleisten.
Absenkung der Besteuerung von Biodiesel
Außerdem ist vorgesehen, die steuerliche Belastung von reinem Biodiesel in den kommenden Jahren um jeweils 3 Cent pro Liter gegenüber der bisherigen gesetzlichen Regelung abzusenken. Biodiesel, das als so genannter "Reinkraftstoff" außerhalb der Quote verkauft wird, wird damit im Jahr 2009 mit 18 statt 21 Cent pro Liter besteuert.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Biokraftstoffquoten ab dem Jahr 2015 von der energetischen Quote auf ihren Netto-Beitrag zur Treibhausgasverminderung umgestellt. Hierbei sollen auch die Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden, die bei der Herstellung der Biokraftstoffe entstehen. Dadurch wird aus Sicht des Bundesumweltministeriums (BMU) v.a. für Biokraftstoffe der zweiten Generation eine klare Perspektive für die Zeit nach dem Jahr 2015 gegeben. Denn Biokraftstoffe der zweiten Generation haben eine deutlich bessere Klimabilanz als Biokraftstoffe der ersten Generation, stehen aber noch nicht in relevanten Mengen zur Verfügung, so das BMU.
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