Bioenergie-Branche.de

Branchenportal für die Bioenergie

uppsala 1280 256

EEG Vergütung Bioenergie

Die Bioenergie-Vergütung für den eingespeisten Strom der Betreiber von Biomasse-Anlagen basiert auf dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2000). Das EEG wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Abrechnung erfolgt über das privatwirtschaftliche EEG-Konto der Strom-Netzbetreiber mit Einnahmen und Ausgaben (Wie die EEG-Umlage funktioniert).  

Bereits ab dem Jahr 2012 wurde mit der Einführung von Ausbaudeckeln im EEG für einzelne Energiesparten der Wechsel auf ein Ausschreibungssystem eingeleitet. Der endgültige Switch von einem Preismodell mit staatlich vorgegebenen Vergütungssätzen hin zu einem Ausschreibungsmodell wurde am 8. Juli 2016 vom Bundestag beschlossen. Am 01. Januar 2017 ist die jüngste Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2017) in Kraft getreten.

EEG-Kontostand (2014 - 2024)



EEG Bioenergie - Was sich mit dem Wechsel auf Ausschreibungen ändert

Mit dem EEG-Ausschreibungsmodell sind bei der Bioenergie ab 2017 zwei richtungsweisende Änderungen verbunden:

1. Die Höhe der Vergütung für den eingespeisten Strom aus Biomasse-Anlagen wird - mit Ausnahme kleinerer Biomasseanlagen - nicht mehr vom Staat vorgegeben, sondern über einzelne Auktionen ermittelt.

2. Während der Staat die Bioenergie-Vergütung nicht mehr festlegt, wird jetzt die Menge an zu bauender Leistung von Biomasse-Anlagen staatlich reglementiert.

Festvergütung für Strom aus Bioenergie - kleinere Biomasse-Anlagen bis 100 kW

Bei der EEG-Festvergütung für die kleinere Neu-Anlagen wird die Vergütungshöhe für Strom aus Biomasse und andere regenerativen Anlagen weiterhin für einen Zeitraum von 20 Jahren durch den Staat festgelegt. Im Falle der Bioenergie können nur noch kleinere Bioenergie-Anlagen mit einer Leistung bis 100 kW eine Festvergütung in Anspruch nehmen. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Direktvermarktung des erzeugten Stroms im Rahmen des sog. Marktprämienmodells.
EEG-Vergütungssätze Bioenergie - kleine Anlagen

Direktvermarktung von Strom aus Bioenergie - Biomasse-Anlagen mit mehr als 100 kW bis einschließlich 150 kW

Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW bis einschließlich 150 kW unterliegen der verpflichtenden Direktvermarktung, d.h. der in der Anlage erzeugte Strom ist im Rahmen des Marktprämienmodells direkt zu vermarkten.

Ausschreibungs-Modell Bioenergie - Biomasse-Anlagen mir mehr als 150 kW

Für Biomasse-Anlagen ab einer Leistung von 150 kW wird der Vergütungspreis seit Anfang 2017 per Ausschreibung ermittelt. Im Unterschied zur Festvergütung wird die Höhe der Vergütung nicht mehr durch den Staat festgelegt. Gleichwohl beläuft sich der Vergütungszeitraum wie bei der Festvergütung weiter auf 20 Jahre.
Ergebnisse EEG-Ausschreibungen Bioenergie

 

EEG-Umlage (2004 - 2023)