BNetzA-Vorgabe vorfristig umgesetzt: 50Hertz startet als erster Netzbetreiber Blindleistungsmarkt zur Spannungshaltung

Berlin - Als erster deutscher Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hat 50Hertz die marktliche Beschaffung von Blindleistung zur Spannungshaltung erfolgreich eingeführt. Nach dem Ende der Angebots- und Zuschlagsfrist hat 50Hertz das Angebot wie geplant am 1. April gestartet.
Der Blindleistungsmarkt löst die bisherige Praxis der bilateralen Verträge mit Kraftwerksbetreibern ab. Der ÜNB hat das neue Marktsegment bereits sieben Monate nach der Veröffentlichung des Regulierungsrahmens der Bundesnetzagentur (BNetzA) gestartet. Mit der Einführung dieses neuen Marktes für Systemdienstleistungen setzt 50Hertz eine Vorgabe der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorfristig um, nach der bis Ende Juni 2025 die Einführung eines solchen Marktes erfolgen muss.
Ziel des neuen Marktes ist es, gemäß § 12 h des Energiewirtschaftsgesetzes durch mehr Transparenz und Wettbewerb die Beschaffungskosten für Blindleistung zu senken und neue Potenziale zur Erbringung von Blindleistung zu erschließen. Betreiber von Erneuerbare Energie-Anlagen wie Solar- und Windparks sowie künftig auch Elektrolyseuren und Großbatteriespeichern können nun ihre Anlagen zur Spannungshaltung nutzen. Bisher stellen überwiegend konventionelle fossile Kraftwerke über ihre Generatoren Blindleistung zur Verfügung. Positive Erfahrungen aus Pilotprojekten, unter anderem mit dem PV-Park Witznitz und Windparks in Brandenburg, haben dazu beigetragen, die BNetzA-Vorgabe schnell umzusetzen.
„Mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien geht ein Abbau konventioneller Kraftwerkskapazitäten einher. Das ist nicht nur eine Herausforderung für die Versorgungssicherheit, rund um die Uhr Strom als „Wirkleistung“ bereitzustellen. Es ist auch eine Herausforderung für die System- und Netzstabilität, denn die großen Generatoren in den Kraftwerken regeln Spannung und Frequenz quasi als Nebenprodukt automatisch mit“. … Der neue Markt ist ein Anreiz, vorhandene und zukünftige Potenziale kosteneffizient zu erschließen, indem zum Beispiel Gleich- und Wechselrichter dafür genutzt werden“, kommentiert Stefan Kapferer, CEO von 50Hertz den Start des neuen Angebots.
Am Blindleistungsmarkt können Anbieter teilnehmen, deren Blindleistungsquelle an das Höchstspannungsnetz von 50Hertz angeschlossen ist und deren Potenziale über die Technischen Anschlussrichtlinien/Anschlussbedingungen (TAR/TAB) zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der marktgestützten Beschaffung hinausgehen. 50Hertz unterteilt das Netzgebiet in fünf Beschaffungsregionen (Hamburg, Nord, Mitte, Süd-West, Ost), da Spannungsregulierung kleinräumig organisiert werden muss. Nach erfolgreicher Bezuschlagung und Vertragsabschluss erhalten die Anbieter eine Vergütung: einen Blindarbeitspreis bei ungesicherter Erbringung sowie einen Vorhaltepreis für kontinuierlich gesicherte Blindleistung.
© IWR, 2025
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