Biotreibstoffe: EU-Kommission verabschiedet neue Nachhaltigkeitskriterien
Brüssel – Die EU-Kommission hat einen delegierten Rechtsakt zu nachhaltigen Biotreibstoffen erlassen, der die neugefasste Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II) ergänzt. Nach den neuen Nachhaltigkeitskriterien zählt auch Palmöl aufgrund der mit der Produktion verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen (Indirect Land Use Change = ILUC) zu den als riskant eingestuften Biotreibstoffen. Gemäß der jetzt beschlossenen Nachhaltigkeitskriterien können die Mitgliedstaaten zwar weiterhin Kraftstoffe verwenden (und importieren), die in die Kategorie der Biokraftstoffe mit hohem ILUC-Risiko fallen. Aber sie können diese Mengen nur noch begrenzt auf ihre Ziele für erneuerbare Energien anrechnen und ab 2030 gar nicht mehr.
Indirekte Landnutzungsänderungen treten auf, wenn Weiden oder landwirtschaftliche Flächen, die zuvor für den Lebens- und Futtermittelmarkt bestimmt waren, zur Biokraftstoffproduktion verwendet werden. In diesem Fall muss die Nachfrage nach Nahrungsmitteln und Futtermitteln weiter gedeckt werden, was dazu führen kann, dass landwirtschaftliche Flächen in Gegenden mit hohem Kohlenstoffvorrat wie Wälder, Feuchtgebiete und Torfgebiete ausgebaut werden. Die Umwandlung solcher Flächen in landwirtschaftliche Nutzflächen kann zu höheren Treibhausgasemissionen durch die Freisetzung von in Bäumen und Böden gespeichertem CO2 führen. So würde die Einsparung von Emissionen durch Verwendung von Biokraftstoffen anstelle von fossilen Brennstoffen zunichte gemacht.
© IWR, 2026
Weitere Sabotage am Stromsystem? Erneuter Vorfall an Strominfrastruktur: RWE-Braunkohlekraftwerke mit 4.200 MW Kapazität vom Netz
Enpal und Bosch stärken vernetztes Energiemanagement: Enpal erweitert Wärmepumpen-Angebot um smarte Heizungssteuerung von Bosch
NRW will PV-Ausbau beschleunigen: NRW startet neue Koordinierungsstelle für Freiflächen-Photovoltaik
Katherina Reiches umstrittene Energiepläne: Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket – endgültiger Gesetzestext steht noch aus
BGH-Grundsatzurteil zu Klimaanlagen: BGH stärkt Anspruch auf Einbau von Klima-Splitgeräten in Eigentumswohnungen
Das könnte Sie auch noch interessieren
Solarenergie in Deutschland
Stromstatisik- Erzeugung, Import, Export Deutschland
Original-Pressemitteilungen Energiewirtschaft
Stellenangebot: BSD Bildungs- und Servicezentrum GmbH sucht Vom Monteur zum Ausbilder (m/w/d)
15.03.2019



