Ausschreibungen: Bundesnetzagentur hebt Höchstwerte für Solar- und Windstrom deutlich an
Bonn – In den letzten Ausschreibungsrunden für regenerative Stromerzeugungsanlagen ist die Beteiligung immer weiter zurückgegangen. Neben den genehmigungsrechtlichen Problemen führten die gestiegenen Kosten dazu, dass sich immer weniger Akteure an den Ausschreibungen beteiligt haben.
Jetzt hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Höchstsätze für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 ct/kWh festgelegt. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur hofft, dass die zuletzt deutlich gesunkenen Gebotszahlen wieder ansteigen. "Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen wird derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen. Eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen wird ebenfalls Anfang des kommenden Jahres geprüft", so Müller.
Wegen der geringen Anzahl an Geboten hat der Deutsche Bundestag die Kompetenzen der BNetzA am 15. Dezember 2022 erweitert. Sie ist jetzt ermächtigt, Erhöhungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun Gebrauch gemacht. Die beiden Festlegungen gelten für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.
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