Bioenergie-Branche.de

Branchenportal für die Bioenergie

PlanET 4 1280 256

Umfirmierung: 87 Prozent befürworten Umwandlung der ABO Wind AG in ABO Energy KGaA

© ABO Wind© ABO Wind

Wiesbaden - Bei einer außerordentlichen Hauptversammlung der ABO Wind AG am vergangenen Freitag (27.10.2023) votierten 87,17 Prozent der vertretenen Aktien für den vom Unternehmen vorgesehenen Formwechsel.

Dieser beinhaltet neben einer Änderung der Rechtsform von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auch eine Umfirmierung in ABO Energy, was den seit der Gründung im Jahr 1996 deutlich gewachsenen technologischen Horizont besser widerspiegele, so das Unternehmen.

Hintergrund des Formwechsels ist laut ABO Wind der Wunsch, die Möglichkeiten der Gesellschaft am Kapitalmarkt zu verbessern. Weil die Familien der Gründer als Mehrheitsaktionäre auch weiterhin maßgeblichen Einfluss ausüben möchten, sei das Potenzial für Kapitalerhöhungen begrenzt. Nach einer Umwandlung in eine KGaA könnte der Einfluss der Familien als Gesellschafter einer Komplementärin dagegen gesichert bleiben. Die bewährte Struktur eines familiengeführten Unternehmens, das zugleich für eine Finanzierung auch über den Kapitalmarkt offensteht, bliebe gewahrt. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn die Beteiligung der Gründerfamilien am Kommanditkapital bei etwaigen Kapitalerhöhungen unter die Schwelle einer Mehrheit sinken würde, so ABO Wind im Juni in einer Ankündigung zum geplanten Formenwechsel.

Sobald der Formwechsel in eine KGaA im Handelsregister eingetragen ist, bestimmen die beiden Unternehmensgründer Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt als Gesellschafter der Komplementärin über die Geschäftsführung der ABO Energy KGaA. Damit könnten die beiden Gründer ihren Einfluss auch für den Fall behalten, dass künftige Kapitalerhöhungen die derzeitige Mehrheit der Gründerfamilien von aktuell ca. 52 Prozent verwässern sollten.

„Diese Kontinuität und Verlässlichkeit für unsere Geschäftspartner und Mitarbeitenden zu sichern, waren für Vorstand und Aufsichtsrat ein wichtiges Motiv für den Formwechsel. In der künftigen Struktur können wir perspektivisch auf der Eigenkapitalseite weiter wachsen und zugleich den Wettbewerbsvorteil als von den Gründerfamilien geprägtes Unternehmen bewahren“, so Vorstand Alexander Reinicke.

Als erfreulichen Vertrauensbeweis bewertet der Vorstand der ABO Wind AG das Votum der Hauptversammlung für den Formwechsel in eine KGaA. Unter anderem die Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) hatten sich vor und während der Hauptversammlung allerdings vehement gegen den Formwechsel ausgesprochen und Stimmen dagegen gesammelt. Da Aktionäre bei der Hauptversammlung Widerspruch erklärten, kann der Formwechsel derzeit noch nicht zur Eintragung beim Handelsregister eingereicht werden.

Neben dem Formwechsel stand auch eine Vergrößerung des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung. Wegen der gewachsenen Größe der Gesellschaft mit mittlerweile regelmäßig mehr als 500 Mitarbeitenden in Deutschland unterfällt die Gesellschaft nunmehr dem Drittelbeteiligungsgesetz. Das bedeutet, ein Drittel des Aufsichtsrats ist durch Mitarbeitervertreter zu besetzen. Im Zuge dessen besteht der Aufsichtsrat künftig aus sechs statt bislang fünf Mitgliedern, die die Geschäftsführung überwachen.

© IWR, 2024

31.10.2023