Ohne fossile Brennstoffe: Schweden verbietet Förderung von Kohle, Erdöl und Erdgas

Stockholm - Die schwedische Regierung verschärft die Umweltgesetzgebung und verbietet die Förderung fossiler Energien im Land. Das Verbot umfasst die Gewinnung von Steinkohle, Braunkohle, Rohöl, Schieferöl sowie Erdgas in Schweden und wird am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Auch der Uranabbau wird verboten, strengere Regeln gelten für die Gewinnung von Alaunschiefer.
Diesen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Gesellschaft ohne fossile Brennstoffe kündigte die schwedische Klima- und Umweltministerin Annika Strandhäll am Weltumwelttag (5. Juni 2022) an.
"Wir verschärfen die Umweltgesetzgebung, indem wir die Förderung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas verbieten. Die Unterbrechung der gesamten Kette der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, von der Gewinnung bis zur Nutzung, ist entscheidend dafür, dass Schweden weiterhin eine Vorreiterrolle bei der Energiewende spielt", erläutert Klima- und Umweltministerin Annika Strandhäll das Ziel.
Karl-Petter Thorwaldsson, Minister für Wirtschaft, Industrie und Innovation ergänzt: "Der grüne und digitale Wandel wird mehr Arbeitsplätze schaffen und mehr Metalle und Mineralien erfordern. Dennoch dürfen wir niemals von der Umweltgesetzgebung abweichen."
Der Gesetzentwurf in Schweden sieht Änderungen des schwedischen Umweltgesetzes und des Mineraliengesetzes vor. Die Änderungen beinhalten ein Verbot der Gewinnung von Steinkohle, Braunkohle, Rohöl, Schieferöl und Erdgas in der gleichen Weise wie bei Uran sowie strengere Regeln für die Gewinnung von Alaunschiefer.
© IWR, 2025
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08.06.2022