Neue Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen: BNetzA verschärft IT-Sicherheitsregeln für Energienetze und Energieanlagen

Bonn – Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat neue sicherheitsrelevante Anforderungen im Energiesektor festgelegt. Ziel ist es, die digitale Resilienz der kritischen Infrastruktur im Strom- und Gasbereich angesichts wachsender geopolitischer Risiken und zunehmender Digitalisierung zu stärken.
Im Fokus stehen „kritische Funktionen“ bei der Steuerung von Energieanlagen und -netzen – etwa Systeme zur Anlagensteuerung oder für die Umsetzung von Engpassmanagementmaßnahmen.
„Mit der Festlegung kritischer Funktionen schaffen wir die Grundlage für präventive Handlungsmöglichkeiten mit Bezug auf kritische Komponenten in der kritischen Infrastruktur des Energiesektors", so BNetzA-Präsident Klaus Müller.
Die neue Regelung verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen, den Einsatz bestimmter IT-Komponenten in sicherheitsrelevanten Bereichen vorab dem Bundesinnenministerium (BMI) zu melden. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung untersagen – insbesondere bei Komponenten von als nicht vertrauenswürdig eingestuften Herstellern. Auch der Austausch bereits verbauter Systeme ist künftig möglich, sollte ein Sicherheitsrisiko festgestellt werden.
Die kritischen Funktionen wurden von der BNetzA in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern, im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie in Fachgruppengesprächen identifiziert.
Die aktuelle Festlegung ergänzt die bestehenden IT-Sicherheitskataloge der Jahre 2015 und 2018, die vor allem auf sichere Betriebsführung abzielen. Nun steht der sichere Einsatz von Komponenten im Fokus. Die Festlegung gilt als wichtiger Schritt zur Stärkung der IT-Sicherheit im Energiesektor.
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