Klimaklage: Schweizer Klimaseniorinnen mit Klage vor EuGH für Menschenrechte erfolgreich

Straßburg, Frankreich - Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat gestern (09.04.2024) drei separate Urteile in Fällen im Zusammenhang mit dem Klimawandel erlassen.
Während der Gerichtshof die Klimaklagen von portugiesischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegen die EU-Mitgliedsstaaten und weitere Länder sowie die Klage eines französischen Oberbürgermeisters für unzulässig befand, hat das Gericht im Fall der Klima Seniorinnen Schweiz dem Verein Recht gegeben. Es ist die erste Klimaklage, die in Straßburg erfolgreich war. Unterstützt wurden die Schweizer Seniorinnen finanziell und organisatorisch von Greenpeace.
Die Klima Seniorinnen hatten in ihrer Klage angeführt, dass die Schweiz aus ihrer Sicht eine ungenügende Klimapolitik betreibe und damit ihre Menschenrechte verletze. In seinem Urteil stellte der Gerichtshof jetzt Verstöße gegen Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 6 § 1 (Zugang zu einem Gericht) der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, da die Schweiz keine ausreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen habe und fehlender Klimaschutz die Menschenrechte der Klägerinnen verletze.
Gesetze, die gemäß des Pariser Klimavertrags konsequent CO2-Emissionen senken, sind nach Einschätzung von Greenpeace somit Staatspflicht. Die Schweizer Regierung müsse nun deutlich nachbessern. Greenpeace rechnet damit, dass das Urteil Strahlkraft weit über das Herkunftsland der Klägerinnen hinaus haben dürfte, da es die Grundlage für weitere Klimaklagen, in Deutschland und Europa, mit Vorbildcharakter für die ganze Welt eröffne.
© IWR, 2025
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