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Kabinettsbeschluss: Task Force soll Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg beschleunigen

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Stuttgart - Das Kabinett der Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Einrichtung einer Task Force beschlossen, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg entscheidend vorantreiben soll.

Auftrag und Ziel der Task Force ist es, Konzepte und Schritte zu erarbeiten und umzusetzen, die die Zeitdauer halbieren, die heute von der Planung über die Genehmigung bis zur Inbetriebnahme von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vergeht. Die Task Force soll vorrangig Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie im Land umsetzen. Sie soll aber auch die Photovoltaik, Bioenergie, Wasserkraft und die tiefe Geothermie in den Blick nehmen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass es angesichts der knappen Zeit von 19 Jahren, die bis zur angestrebten Klimaneutralität im Jahr 2040 verbleibe, zwingend notwendig sei, den Ausbau der erneuerbaren Energien radikal zu beschleunigen. „Zwischen der Entscheidung des Projektierers, eine Anlage an einem konkreten Standort errichten zu wollen, und der Fertigstellung der Anlage, vergehen zwischenzeitlich bis zu sieben Jahre und damit viel zu viel Zeit“, so Kretschmann mit Blick auf die immer länger andauernden Genehmigungsverfahren. Die Task Force soll diese Planungs- und Genehmigungszeiten mindestens halbieren. „Wichtig ist mir, dass die Task Force bei dieser ambitionierten Aufgabe auch Input von außerhalb der Landesverwaltung bekommt. Deshalb wird sie von externen Sachverständigen beraten und unterstützt“, so Kretschmann.

Die Konzepte und Schritte, mit denen eine Beschleunigung erreicht werden soll, sind in Form eines Arbeitsprogramms definiert und reichen von organisatorischen Maßnahmen zur Straffung der Genehmigungsverfahren über Maßnahmen zur Erhöhung der Flächenverfügbarkeit bis hin zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes. Die ressortübergreifende Task Force hat nun den Auftrag, diese Maßnahmen zu konkretisieren und schnellstmöglich ihre Umsetzung einzuleiten. Sie soll zudem gesetzliche Schwachstellen identifizieren und aufzeigen, wie diese auf europäischer beziehungsweise auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene beseitigt werden können.

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28.10.2021