Energie- und Klimapaket: Bundestag stimmt verschärftem Klimaschutzgesetz zu
© Adobe Stock / FotoliaBerlin - Der Bundestag hat gestern (24.06.2021) im Rahmen der Abstimmung über das Energie- und Klimapaket der Bundesregierung dem Entwurf zur Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/30949) zugestimmt.
In der namentlichen Abstimmung stimmten 352 Abgeordnete für, 290 gegen den Gesetzentwurf, 10 enthielten sich.
Die mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes vom Bundestag beschlossenen Klimaziele sehen bis 2030 eine Kürzung des Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Ursprünglich lag der Zielwert bei 55 Prozent. Bis 2040 sollen die Treibhausgasemissionen dann um 88 Prozent sinken. Zudem muss Deutschland schon 2045 den Status der Klimaneutralität erreichen, d.h. 5 Jahre früher als ursprünglich vorgesehen.
Die Novelle des Klimaschutzgesetzes führt das System der jahresscharfen zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) für die 20er Jahre fort und senkt sie deutlich ab. Neu ist, dass sektorübergreifend jahresscharfe Gesamtziele für die 2030er Jahre im KSG verankert sind. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, soll 2024 entschieden werden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutz-Architektur gestellt sind.
Beschlossen wurde in der gestrigen Sitzung des Bundestages im Zuge der Abstimmung über das Energie- und Klimapaket der Bundesregierung u.a. auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung von Vorgaben der EU-Richtlinie 2018 / 2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz“ und der Gesetzentwurf „zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“. Darüber hinaus stimmte der Bundestag der Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 sowie der Carbon-Leakage-Verordnung zu.
© IWR, 2024
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