EE-Planungs- und Genehmigungsverfahren werden verkürzt: Bundesregierung bringt schnellere Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien auf den Weg

Berlin - Die Bundesregierung bringt die lange angekündigte Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien auf den Weg. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, der zentrale Teile der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III (2023/2413) in deutsches Recht überführt. Ziel ist es, immissionsschutz- und wasserrechtliche Verfahren insbesondere außerhalb von Beschleunigungsgebieten deutlich zu straffen.
Der neue Gesetzesentwurf sieht verkürzte Fristen, digitale Verfahren und zentrale Anlaufstellen für Projektträger vor. Bereits vor der Sommerpause könnte das Gesetz den Bundestag passieren – ein Signal an Investoren und Projektentwickler.
„Schneller zu planen und zu bauen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung", so Bundesumweltminister Carsten Schneider. "Das gilt auch für die Energiewende, eines der prägenden Modernisierungs- und Investitionsprojekte unseres Landes. Dieses Gesetz ist ein Beitrag meines Ministeriums zur Planungsbeschleunigung und setzt zugleich einen Punkt aus dem Sofortprogramm der Koalition um. Wir erleichtern Antragsstellern mit vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren die Arbeit und setzen verstärkt auf Digitalisierung. Zugleich bleibt eine angemessene Prüfung von Umweltbelangen gewahrt.“
Der Gesetzentwurf wird zunächst als Formulierungshilfe in den Bundestag eingebracht – ein formaler Schritt, der eine zügige parlamentarische Beratung durch die Koalitionsfraktionen ermöglichen soll. Die Bundesregierung drängt auf eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.
Die Maßnahme unterstützt die Umsetzung der 2023 überarbeiteten EU-Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung erneuerbarer Energien. Diese schreibt einen Mindestanteil von 42,5 Prozent erneuerbarer Energien am EU-weiten Endenergieverbrauch bis 2030 vor. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich beschleunigt werden. Deutschland liegt derzeit bei rund 22 Prozent, im Stromsektor allerdings bereits bei über 50 Prozent.
© IWR, 2025
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