Anträge ab April 2024 möglich: Strompreiskompensation fu?r energieintensive Industrie wird ausgeweitet - kleinere Unternehmen profitieren

Berlin - Im Bundesanzeiger ist jetzt die neue Förderrichtlinie für die Strompreiskompensation erschienen und gestern (27.03.2024) in Kraft getreten. Die Strompreiskompensation entlastet Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und insbesondere die energieintensive Industrie.
Von der Strompreiskompensation profitieren aktuell rund 340 stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Durch die Strompreiskompensation werden diese indirekt von den Kosten des CO2-Emissionshandels entlastet, die bei der Stromproduktion anfallen.
Mit den Neuerungen sollen die die Bedingungen fu?r die Inanspruchnahme der Strompreiskompensation verbessert werden. Konkret gibt es in diesem Zusammenhang zwei Anpassungen:
Einerseits soll der sogenannte Selbstbehalt in Höhe von 1 GWh bei der Strompreiskompensation abgeschafft werden, was die Entlastungswirkung vergrößern und insbesondere kleinere Unternehmen privilegieren soll, die bislang keine Strompreiskompensation erhalten haben.
Des Weiteren wird die ergänzende Beihilfe (sog. „Super-Cap“) unter Aufhebung des Sockelbetrags um fu?nf Jahre verlängert. Diese Regelung adressiert in erster Linie besonders stromintensive Unternehmen, die dadurch entlastet werden.
Mit der neuen Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation wird das von der Bundesregierung Ende letzten Jahres beschlossene Strompreispaket vollständig umgesetzt. Die temporäre Absenkung der Stromsteuer fu?r Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Fortwirtschaft wurde bereits zum 1. Januar 2024 durch den Gesetzgeber beschlossen.
Die neuen Regeln lösen die bislang geltende Richtlinie ab und gelten fu?r die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030. Neue Anträge nimmt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige Vollzugsbehörde ab Anfang April entgegen. Die Anträge zur Strompreiskompemsation sind bis zum 30. Juni bei der DEHSt zu stellen.
Die neue Förderung steht noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Eine abschließende Bescheidung der Anträge kann daher erst erfolgen, wenn die Europäische Kommission die neue Förderrichtlinie genehmigt hat. Das Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission läuft derzeit.
© IWR, 2025
Stellenangebot: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW sucht Produktmanagerin / Produktmanager (w/m/d) für Energie Industrieller Maßstab im Fokus: Fraunhofer ISE skaliert MEA-Fertigung für Nutzfahrzeuge und Elektrolyse-Anlagen
LEAG baut 122-MW-Windpark in der Lausitz: LEAG beantragt Genehmigung für größten Windpark auf rekultivierter Tagebaufläche in Welzow-Süd
Markteintritt in Belgien: EnviTec Biogas realisiert erste Untenrehmens-Aufbereitungsanlage mit CO2-Verflüssigung in Belgien
Bundesnetzagentur meldet stabile Versorgung: Stromnetz in Deutschland bleibt zuverlässig - Ausfallzeiten sinken 2024 auf Rekordtief
Mehr Flexibilität und Effizienz: Agru-Frank und EDF Power Solutions Deutschland starten Speicherprojekt mit innovativem Beteiligungsmodell
Das könnte Sie auch noch interessieren
Gewerbestrom - Strom-Anbieter wechseln
Aktuelle Jobs im Bereich Betriebswirtschaft
Stromtarife-Haushalte vergleichen - strompreisrechner.de
28.03.2024