AKW-Störung: Zwei meldepflichtige Ereignisse im Kernkraftwerk Brokdorf
Brokdorf - Im Atomkraftwerk Brokdorf sind zwei meldepflichtige Ereignisse festgestellt worden. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (11. Februar 2019) in Kiel mit.
Bei dem ersten Ereignis konnten während einer wiederkehrenden Prüfung zwei Außenluftklappen im Schaltanlagengebäude nach deren auslegungsgemäßem Schließen nicht von der Warte aus verfahren werden. Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft gab als Grund ein gleichzeitiges Anstehen der ZU- und der AUF-Meldung für die betroffenen Klappen infolge einer Schwergängigkeit der zugehörigen Endlagenschalter an. Die Schwergängigkeit wurde beseitigt und die Funktionsfähigkeit der Außenluftklappen wiederhergestellt. Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie "N" (Normalmeldung) zugeordnet.
Des Weiteren informierte die Reaktorsicherheitsbehörde darüber, dass ein Ereignis aus dem August letzten Jahres 2018 nunmehr als meldepflichtig eingestuft und seitens der Betreibergesellschaft gemeldet wurde, nachdem sich ein systematischer Zusammenhang und damit die Erfüllung eines Meldekriteriums herausgestellt hat. Damals waren im Rahmen einer wiederkehrenden bautechnischen Prüfung an zwei Ankerplatten im Notspeisegebäude geringfügige Spalte zwischen der Betonwand und den Ankerplatten vorgefunden worden. Zusätzlich war eine fehlende Kontermutter an einer Ankerplatte festgestellt worden. Die Ankerplatten waren daraufhin umgehend ordnungsgemäß befestigt worden. Die Auswertung der Befunde hat nun Hinweise auf eine systematische Fehlerursache ergeben. Die Betreibergesellschaft hat eine förmliche Ereignismeldung (Kategorie "N") erstellt und zwischenzeitlich die Überprüfung aller weiteren Ankerplatten im Reaktorgebäude und im Notspeisegebäude aufgenommen.
Die Reaktorsicherheitsbehörde prüft die Ereignisse und hat dafür Sachverständige hinzugezogen.
© IWR, 2026
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