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Bioethanolwirtschaft kritisiert Senkung der Biokraftstoffmindestanteile

Berlin - Die deutsche Bioethanolwirtschaft bedauert den Beschluss der Regierungskoalition vom 5. Oktober, die gesetzlichen Biokraftstoffmindestanteile zu senken. Diese sollen nicht mehr auf 8 Prozent im Jahr 2015 ansteigen, sondern auf 5,25 Prozent im nächsten Jahr und anschließend auf 6,25 Prozent begrenzt werden. Bei Benzin sollen die Mindestanteile ab dem Jahr 2010 von 3,6 Prozent auf 2,8 Prozent gesenkt werden.

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft "Landwirtschaftliche Biokraftstoffe e.V.", Dietrich Klein, erklärte in Berlin: "Es sind keine sachlichen Gründe für die Senkung der Mindestanteile ab 2010 ersichtlich. Das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen für Bioethanol wird dadurch nicht gefördert." Er betonte, dass stabile gesetzliche Regelungen für die deutsche Bioethanolwirtschaft unverzichtbar seien.

Unverständliche Vorgehensweise

Als völlig unverständlich bezeichnete Klein die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Senkung der Mindestanteile in Benzin. Der bisherige Mindestanteil von 3,6 Prozent sei durch die Benzinnorm EN 228 abgedeckt. Er wies darauf hin, dass durch die Senkung der Biokraftstoffmindestanteile der potenzielle Marktanteil von Bioethanol in Deutschland auf voraussichtlich nur 1,1 Mio. t im Jahr 2014 gesenkt werde.

09.10.2008

 



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