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Zum 01. April 2024: Bundesnetzagentur vereinfacht Registrierung von Balkonkraftwerken deutlich

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Bonn - Der bürokratische Aufwand für die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) sinkt ab dem 01. April 2024. Wie die Behörde weiter mitteilt, wird auch die Benutzerfreundlichkeit im Anmeldesystem verbessert.

Im Jahr 2023 wurden 300.000 Balkonsolarkraftwerke im MaStR registriert. "Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Deutsche Bundestag berät derzeit über ein weiteres Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Voraussichtlich wird darin auch geregelt, dass bei Balkonkraftwerken weniger Daten in das MaStR einzutragen sind. In dem Gesetzespaket ist auch vorgesehen, dass die aktuell noch notwendige zusätzliche Betreibermeldung beim Netzbetreiber dann ganz entfällt. Die Information der Netzbetreiber übernimmt in Zukunft die Bundesnetzagentur.

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28.03.2024