Solar und Speicher: Innovationsausschreibung ohne Windenergie-Beteiligung
Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. September 2023 bekanntgegeben. Die Innovationsausschreibung war deutlich überzeichnet. In der parallel stattfindenden Ausschreibung für Biomethananlagen wurden bei einem ausgeschriebenen Volumen von 8 MW keine Gebote eingereicht.
An den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung mit abgegeben werden. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 400 MW wurden in der Innovationsausschreibung 53 Gebote mit einer Gebotsmenge von 779 MW eingereicht. Sämtliche Gebote wurden für Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern eingereicht.
Im Ergebnis hat die BNetzA 32 Gebote mit einem Volumen von 408 MW bezuschlagt. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 7,76 ct/kWh bis 8,78 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 8,33 ct/kWh. Damit liegen sowohl der mengengewichtete Mittelwert als auch der jeweilige Höchstwert etwa 1,8 ct/kWh über denen des Gebotstermins 1. Juli 2023 für solare Freiflächenanlagen.
Bei den angegebenen Flächenkategorien gingen 21 Zuschläge mit 175 MW an Projekte, die auf 500m-Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen geplant werden; zum Jahresbeginn wurde die hier vergütungsfähigen Flächen im EEG von 200m auf 500m erweitert.
Regional betrachtet gingen über die Hälfte der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (258 MW, 19 Zuschläge).
Lediglich zwei Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die nächste Innovationsausschreibung findet am 1. Mai 2024 statt; die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethananlagen wird am 1. April 2024 durchgeführt.
© IWR, 2026
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05.10.2023



