EU-Taxonomie: Greenpeace kündigt Klimaklage vor Gerichtshof der EU in Luxemburg an

Hamburg - Die Umweltorganisation Greenpeace wird im April 2023 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg Klage gegen die EU-Taxonomie-Verordnung einreichen. Dabei geht es um den ergänzenden delegierten Rechtsakt der EU-Kommission, durch den auch Investitionen in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke als nachhaltig und klimafreundlich einzustufen sind.
Dagegen haben Greenpeace Deutschland und sieben weitere europäische Greenpeace-Länderbüros am 8. September 2022 Widerspruch erhoben und in der vergangenen Woche (09.02.20223) die Ablehnung aus Brüssel erhalten.
"Die EU-Kommission beharrt darauf, ihr offizielles Nachhaltigkeitssiegel an Umweltsünder zu vergeben. Das ist ein fatales Signal für den europäischen Finanzsektor und wird die Klimaziele massiv untergraben. Jetzt ziehen wir vor Gericht", so Greenpeace-Finanzexpertin Marie Kuhn.
Der delegierte Rechtsakt zu Gas und Atom verstößt nach Einschätzung der Umweltorganisation nicht nur gegen die Taxonomie-Verordnung selbst, sondern auch gegen das europäische Klimagesetz und die Verpflichtungen der EU aus dem Pariser Klimaabkommen.
Juristisch vertreten wird Greenpeace von Dr. Roda Verheyen, die bereits 2021 eine von Greenpeace mitinitiierte Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen hat. Die Klima-Anwältin sehe zahlreiche Mängel bei der Einschätzung zu Atomkraft und fossilem Gas und könne der EU-Kommission eine Reihe von Verfahrensfehlern und -mängeln nachweisen, so Greenpeace.
© IWR, 2025
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