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Positionspapier: BEE fordert Überarbeitung und Verlängerung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz zur Stärkung grüner KWK

© Adobe Stock© Adobe StockBerlin - Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gilt als ein zentraler Baustein für die Verringerung von Treibhausgasemissionen, die Verbesserung der Energieeffizienz und für eine gesicherte Strom- und Wärmeversorgung. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) fordert in einem Positionspapier eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG).

In Deutschland gibt es einen großen Bestand an KWK-Anlagen, von denen bisher viele als Heizkraftwerke die zentrale Säule der kommunalen Fernwärmeversorgung bilden. Der Ausbau und die Defossilisierung der Fernwärme ist für viele Kommunen daher ein zentraler Bestandteil ihrer Wärmeplanung. Der BEE sieht angesichts der aktuellen Entwicklungen in der kommunalen Fernwärmeversorgung und der Dekarbonisierungsziele einen dringenden Bedarf für eine Überarbeitung des KWKG.

BEE setzt auf Umstellung der Fördersystematik - Verlängerung des KWKG notwendig
Aus Sicht des BEE stellt sich mit Blick auf die kommunale Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen der weiteren Dekarbonisierung die Frage, wie die Anlagen, die aktuell zumeist mit fossilen Brennstoffen betrieben werden und in die Wärmenetze einspeisen, in eine klimaneutrale, defossilisierte Wärmeversorgung integriert werden können.

Hinzu kommt, dass große, kommunale KWK-Anlagen in der Vergangenheit überwiegend wärmegeführt betrieben wurden. Durch den kontinuierlich wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien (EE) im System und die sich daraus ergebenden Stromerlös-Potenziale für gesicherte Leistung, hat sich dieses Bild in den letzten Jahren bereits verändert. Mittlerweile ist eine stromgeführte Fahrweise allein aus Marktgründen inzwischen an vielen Standorten das Mittel der Wahl.

Damit die KWK-Technologie ihre Stärken im Zusammenspiel mit Wind, (PV) und Wärmepumpen optimal ausspielen kann, sollte dieser Ansatz der KWK-Nutzung aus Sicht des BEE weiter etabliert werden. Andernfalls könne es häufiger vorkommen, dass die überwiegend noch fossil befeuerten KWK-Anlagen auch dann Strom einspeisen, wenn ausreichend Strom aus Wind und PV zur Verfügung steht.

Der BEE hat vor dem Hintergrund der aktuellen Gemengelage ein Positionspapier zur Überarbeitung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) vorgelegt. In dem Papier fordert der BEE nach einer Überarbeitung ab 2026 eine Verlängerung des KWKG bis zum Jahr 2035. Vorher sollte die Fördersystematik umgestellt werden.

Förderung nur noch für „zukunftsfeste“ Anlagenkonzepte mit Mindestanteil von EE-Wärme
Konkret fordert der BEE in dem Positionspapier „Überarbeitung der KWKG-Förderung zum Ausbau Erneuerbarer Energien in kommunaler KWK und Fernwärme“, dass künftig nur noch „zukunftsfeste“ Anlagenkonzepte mit einem Mindestanteil von EE-Wärme im angeschlossenen System neue Förderzusagen erhalten und dieser Mindestanteil schrittweise auf 100 Prozent erhöht wird.

Dabei sollten alle regenerativen Energiequellen auf den EE-Mindestanteil angerechnet werden können. Das bedeutet, dass der Ausschluss von Biogas und fester Biomasse und die Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biomethan-KWK gestrichen wird und auch Grüner Wasserstoff und grüne Wasserstoffderivate auf den EE-Mindestanteil angerechnet werden können.

Dazu sollten Anreize für bestehende KWK-Systeme gesetzt werden, einen höheren EE-Anteil zu integrieren, wobei eine Finanzierung über die KWK-Umlage zu vermeiden ist.

Für den Fall, dass eine inhaltliche Überarbeitung kurzfristig nicht realisierbar ist, fordert der BEE eine Verlängerung des aktuellen KWKG bis mindestens 31.12.2030.

Darüber hinaus sollte das KWKG analog zum EEG nicht durch eine Umlage auf den Endkundenstrompreis, sondern über den Bundeshaushalt finanziert werden. Dies entlaste den Endkundenstrompreis und setze zusätzliche Anreize zur Nutzung strombasierter Technologien im Gebäude- und Verkehrssektor (insb. Wärmepumpen & batterieelektrische Antriebe).

Das Potenzial klimafreundlicher KWK liegt laut Szenarien des BEE bei ca. 9 Gigawatt installierter elektrischer KWK-Leistung auf Basis von Wasserstoff und synthetischem Methan und 18 bis 27 GW auf Basis von Biogas und fester Biomasse. Um dieses Potenzial zu heben, müsse im Rahmen der KWKG-Novellierung die Fördersystematik von grau auf grün gestellt werden, so der BEE.

„Für bestehende KWK-Systeme sind Anreize für den Umstieg von fossilen auf Erneuerbare Energieträger zu schaffen. Um einen strommarktgeführten Betrieb zu fördern, sollten die bestehenden Flexibilitätsanforderungen erhöht werden. Mindestens benötigt die Branche eine Verlängerung des KWKG bis Ende 2030, damit die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiger Bestandteil des Strom- und Wärmesystems nicht ausfällt“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.


© IWR, 2024


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