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Biogasbranche wird ausgebremst - Flexdeckel voll

© Fotolia© FotoliaBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat bekannt gegeben, dass der Biogas-Deckel für flexibel bereitgestellte zusätzlich installierte Leistung erreicht ist. Die Biogasbranche sieht sich ausgebremst und fordert von der Politik ein Gegensteuern.

Ziel der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerten Flexibilitätsprämie für Biogasanlage ist es, zusätzliche Leistung für eine bedarfsorientiere Anlagenfahrweise vorzuhalten. Diese zusätzliche Leistung ist auf 1.000 Megawatt (MW) gedeckelt. Dieser Deckel ist jetzt erreicht. Nach Ablauf einer Übergangsfrist können keine weiteren Anlagen mehr die Flexibilitätsprämie nutzen.

Deckel für zusätzlich installierte Biogasleistung erreicht - Übergangsfrist startet
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Sommer 2014 eine Prämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt, die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Sobald 1.000 Megawatt (MW) an zusätzlicher installierter Leistung überstiegen und dies der BNetzA gemeldet wurde, beginnt eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Mit Ablauf dieser Übergangsfrist können keine weiteren Anlagen mehr die Flexibilitätsprämie für bestehende Biogasanlagen in Anspruch nehmen.

Die zusätzlich installierte Leistung wurde seit dem 1. August 2014 zunächst im Anlagenregister erfasst. Hierbei wurden bis zum 31. Januar 2019 insgesamt 920 MW gemeldet. Seitdem wurde das Anlagenregister durch das Marktstammdatenregister abgelöst. Nach Angaben der BNetzA wurden bis Ende Juli 2019 weitere 108 MW gemeldet. Somit wurden die 1.000 MW insgesamt überschritten.

Betreiber von Biogasanlagen haben im Zuge einer 15 monatigen Übergangsfrist noch bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung ins Marktstammdatenregister vorzunehmen. Die BNetzA weist darauf hin, dass die Flexibilitätsprämie in Anspruch genommen werden kann, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind. Danach besteht kein wirtschaftlicher Anreiz mehr, auf eine flexible Anlagenfahrweise umzustellen.

Branche fordert beherzte Maßnahmen der Politik, damit kein Fadenriss entsteht
Die Biogasbranche kritisiert den jetzt greifenden Flexdeckel und sieht sich ausgebremst in ihren Bemühungen, die Anlagen weiter auf die Bereitstellung von wichtigen Systemdienstleistungen im Zuge des wachsenden Anteils fluktuierender Energien auszurichten. Lediglich bereits angeschobene Flexibilisierungsprojekte könnten in der Übergangsphase noch umgesetzt werden, für weitere Neuprojekte reichten die verbleibenden 15 Monate angesichts der langen Planungs- und Genehmigungszeit nicht aus, so der Fachverband Biogas e.V. „Dabei könnten noch tausende Anlagen flexibilisieren, doch jetzt fehlt der entscheidende Anreiz, um dieses Potenzial zu heben“, so Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Die zusätzliche flexible Leistung, die der „Flexdeckel“ nun ausbremst, könnte rd. fünf Kohlekraftblöcke ersetzen. Mit der Deckelung der Flexibilisierung werde wieder eine Chance verpasst, den essenziellen Beitrag von Biogas zur Energiewende und zum Klimaschutz auch künftig zu erhalten, so der Fachverband Biogas.

Als eine zentrale Maßnahme zur Weiterentwicklung des „Flexdeckels“ schlägt der Fachverband gemeinsam mit den anderen Bioenergieverbänden die Streichung oder zumindest deutliche Erhöhung der Deckelung vor. Neben weiteren Maßnahmen wird zudem eine Optimierung der Auszahlungsmodalitäten vorgeschlagen, so dass auch Anlagen, deren EEG-Vergütung in weniger als 10 Jahren ausläuft, in der Flexibilitätsprämie einen Anreiz zur Flexibilisierung sehen können.




© IWR, 2019


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