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Spanien verabschiedet sich von Einspeisevergütung für Erneuerbare

Madrid – In Spanien wird die bisherige Einspeisevergütung für erneuerbare Energien außer Kraft gesetzt. Statt der Einspeisevergütung will die Regierung, dass die Betreiber von Solar-, Windkraft- und Biomasseanlagen eine Zuzahlung zu den Strommarktpreisen sowie eine Investitionszulage erhalten, die eine „vernünftige Rentabilität” garantieren. Nach einer Mitteilung der Rechts- und Steuerberatungs-Gesellschaft Rödl & Partner werden diese Änderungen mit dem Real Decreto Ley 9/2013 umgesetzt, welches von der spanischen Regierung am Wochenende beschlossen wurde. Die Details deren Auswirkungen auf die Energiebranche sind nach Einschätzung der Consultants noch weitgehend unklar. Grund für die Reformen seien demnach das Defizit von 28 Mrd. Euro im spanischen Strommarkt sowie der Druck der Europäischen Kommission, die Konsolidierung des spanischen Haushalts voranzutreiben. "Die neuen Regelungen bedeuten das "Aus" für die Einspeisevergütung in Spanien, wie wir sie bisher kennen. Die spanische Regierung setzt bei den Betreibern an, um das Defizit im Strombereich zu senken. Dabei wird sie sich auf heftigen juristischen Widerstand einrichten müssen", erklärt der für die Beratung in Spanien verantwortliche Partner und Rechtsanwalt Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid.

Rentabilität von Kraftwerken maximal 3 Prozent über Staatsanleihen-Zins
Von den Neuregelungen sind grundsätzlich alle Energie-Unternehmen betroffen, unabhängig davon, ob es sich um konventionellen oder regenerativen Strom handelt, so Rödl & Partner. Nach bisherigem Recht bekamen Anlagenbetreiber für ihren erneuerbaren Strom für 25 Jahre einen festen Tarif. Diese Tarife, die bei älteren PV-Anlagen bis zu 46 Cent pro Kilowattstunde (kWh) betrugen, werden schon seit 2010 durch verschiedene Maßnahmen beschnitten. Die nun vorgesehene Regelung soll zusammen mit den seit 2012 erfolgten Kürzungen eine Reduzierung der Tarife für Erneuerbare Energien von 1,35 Mrd. Euro beinhalten. Dies wäre eine Kürzung von ca. 15 bis 20 Prozent. Die vorgesehene „vernünftige Rentabilität” soll 3 Prozent über der von spanischen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von 10 Jahren liegen, also derzeit bei ca. 7,5 Prozent. „Erst wenn die Durchführungsgesetze vorliegen, lässt sich sagen, wie gravierend die Reformen sein werden und ob sie rückwirkend gelten”, betont Partner und Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp von Rödl & Partner Barcelona.

Reaktion: Wind 7 erwartet erhebliche Einbußen

Die wind 7 Aktiengesellschaft erwartet aufgrund der beschlossenen Neuregelung für bestehende Photovoltaikanlagen erhebliche Belastungen. Da sämtliche näheren Bemessungsgrundlagen noch nicht veröffentlicht sind, sind die genaueren Auswirkungen zurzeit schwer zu beurteilen. Im Ergebnis könnten sich Auswirkungen insbesondere für die derzeit bestehende Finanzierung des Photovoltaik-Parks Torremejia, für die Bewertung der wind 7 Anlagen GmbH & Co. KG und damit erhebliche Einmalbelastungen auf das Ergebnis der wind 7 AG im laufenden Geschäftsjahr sowie jährliche Ergebniseinbußen der wind 7 AG aus verminderten Zinseinnahmen ergeben. Veit-Gunnar Schüttrumpf, Vorstand der wind 7 AG: "Wir halten das Vorgehen der spanischen Regierung für absolut inakzeptabel, müssen uns aber dennoch auf erhebliche Auswirkungen einstellen. Wenngleich die Neuregelung auch eine erneute starke Belastung bedeutet, so sind wir dennoch zuversichtlich, dass wir nach der harten Sanierung auch diese Belastung mittel- und langfristig schultern können." Die wind 7 AG betreibt derzeit für sich und als unabhängiger Betriebsführer für ihre Kunden weit über 100 Windenergie- und Photovoltaikanlagen in Deutschland und Spanien.

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