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MAP: BMU stockt Förderung für regenerative Wärme auf

Berlin - Ab dem 15. August 2012 erhöht das Bundesumweltministerium die Förderung für Investitionen in regenerative Wärmetechnik. Das Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung von Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung und zur Bereitstellung von Kälte oder Prozesswärme aus erneuerbaren Energien wird dazu aufgestockt. Bundesumweltminister Peter Altmaier: „Der Wärmemarkt spielt bei der Energiewende eine entscheidende Rolle. Das neue Marktanreizprogramm wird neuen Schwung in die Wärmenutzung aus erneuerbaren Energien bringen und schafft die Grundlage für mehr private Investitionen. Mit den neuen Förderkonditionen wird für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer der Umstieg auf erneuerbare Energien bei Heizung und Warmwasser noch attraktiver.“ Die Änderungen und Neuregelungen im MAP betreffen sowohl die Förderung der privaten Nutzung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), als auch die Förderung der gewerblichen Nutzung durch die KfW-Bank.

BAFA-Förderung wird deutlich ausgebaut
Bei Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben dagegen unverändert, gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten. Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut. Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 Euro belohnt. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 Euro pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter Mindestgröße aufweisen.

Große Solarthermieanlagen werden stärker gefördert
Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m2) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m2 Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich. Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird zudem deutlich auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten angehoben. Der Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 m2 auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden. Darüber hinaus wird die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand mit 750 Euro je Anlage (vorher 500 Euro) belohnt. Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung von 850 Euro.

KfW bezuschusst wieder Biogasleitungen - Mehr Förderung für Solarkollektoren
Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m2) betragen nunmehr bis zu 50 % statt vorher 30 % der Investitionskosten. Dies gilt für Prozesswärme oder solare Kälte. Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind zudem nun auch im Neubau förderfähig. Des Weiteren können Biogasleitungen in bestimmten Anwendungen (Biogaserzeugung nach dem EEG 2012) wieder gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden zudem ausgeweitet, so dass zukünftig nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden können, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen.

BSW Solar rechnet mit Belebung der Nachfrage
Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist dagegen künftig keine Förderung mehr vorgesehen. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt das Vorhaben des Bundesumweltministeriums. „Sowohl Eigenheimbesitzer als auch die Industrie profitieren. Wir rechnen mit einer Belebung der Nachfrage,“ kommentiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar die neue Förderrichtlinie.

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08.08.2012

 



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