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Regenerative Energien unter Druck: Spanien und Italien beschränken Förderung

Madrid / Rom / Padua - In Spanien und Italien ist die Förderung von erneuerbaren Energien beschnitten worden. Während in Spanien ein Moratorium beschlossen wurde, dass die Vergütung für Strom aus neuen regenerativen Erzeugungsanlagen generell vorübergehend aussetzt, hat die italienische Regierung speziell die Förderung von PV-Anlagen auf Ackerflächen eingestellt.

Spanien: keine Einspeisevergütung für neue Anlagen

Die Regierung in Spanien wird ab sofort für neue Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, keine Einspeisvergütung oder Zuschläge mehr vergeben. Das entsprechende Gesetz sei bereits in Kraft getreten, teilte die Beratungsgesellschaft Rödl & Partner mit. Wie lange diese vorübergehende Maßnahme gilt, ist dabei unklar. Ein Zeitrahmen des Moratoriums wurde nicht angegeben. Nicht betroffen sind Altanlagen sowie Anlagen, die bereits im Vorregister einen Tarif zugewiesen bekommen haben. Dieser umfassende Förderstopp gilt insbesondere für Solar-, Wind- und Bioenergie sowie Wasserkraft und Geothermie. Nach Einschätzung eines Experten von Rödl & Partner sei diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung in Spanien zu sehen und käme damit nicht unerwartet.

Italien: keine Vergütung mehr für Ackerland-PV
In Italien hat die neue Regierung von Ministerpräsident Mario Monti die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen beendet. Auch diese Maßnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Wie Rödl & Partner hierzu mitteilte, war auch zuvor der Bau solcher Anlagen an Bedingungen geknüpft. Diese durften eine Leistung von 1 Megawatt nicht übersteigen, mussten pro Grundstück desselben Eigentümers einen Mindestabstand von 2 Kilometern einhalten und durften nur maximal 10 Prozent der verfügbaren Fläche belegen. Lediglich landwirtschaftliche Flächen, die seit über 5 Jahren brach lagen, unterlägen den Einschränkungen nicht. Diese Ausnahmen gelten nunmehr nur noch für solche Anlagen, die bereits genehmigt sind, den Anforderungen des Conto Energia IV bereits entsprechen und bis zum 24.1.2013 in Betrieb gehen. Neue Anlagen, die noch nicht genehmigt sind, können demnach nicht mehr in den Genuss der Förderung kommen. Nach Einschätzung von Rödl & Partner drohe nun aufgrund der Rückwirkung der Gesetzesverordnung eine Klagewelle. Betroffen seien nämlich auch im Bau befindliche Anlagen, die die Einschränkungen, die ursprünglich erst ab 29.3.2012 gelten sollten, nicht erfüllen. Sie sollten bis zum 29.3.2012 ans Netz angeschlossen werden. Diesen Projekten droht nun, dass sie die nach dem Conto Energia IV vorgesehene Förderung nicht erhalten werden.

Rödl & Partner vermutet Gesetzes-Fehler in Italien
Der ursprüngliche Entwurf des Dekrets hatte noch eine großzügige Verlängerung des Übergangszeitraums für alle Anlagen um 1 Jahr vorgesehen. "Wir vermuten, dass bei den letzten Änderungen des Wortlauts des Dekretes ein Fehler unterlaufen ist", so Roberto Pera und Svenja Bartels, Partner von Rödl & Partner. "Wir sind uns sicher, dass der Fehler korrigiert und spätestens das Parlament im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen durchsetzen wird, um laufende Investitionen zu schützen. Es wäre nicht hinnehmbar, dass die italienische Regierung rückwirkend die Spielregeln für Investitionen im Solarsektor ändert. Die Solarbranche braucht Rechtssicherheit. Projekte, die aufgrund geltender Gesetze geplant, finanziert und errichtet werden, müssen auch die gesetzlich vorgesehene Förderung erhalten", so Bartels.

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31.01.2012

 



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