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TÜV SÜD zertifiziert Biobrennstoff der Zellstoff-Industrie

München – Der TÜV Süd hat ein Nebenprodukt der Zellstoffherstellung (Ablauge) bei allen sechs großen Zellstoffwerken in Deutschland als Biobrennstoff gemäß Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) zertifiziert. Da die Ablauge aus der Zellstoffherstellung gesetzlich als Reststoff gilt, würden hohe CO2-Einsparungen von über 90 Prozent erreicht, so der TÜV Süd. Um für den daraus erzeugten Strom eine EEG-Einspeisevergütungen zu erhalten, ist seit Januar 2011 eine Zertifizierung gemäß Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) nötig. Denn die hochviskose Ablauge gilt nach TÜV-Angaben als flüssige Biomasse, die als Biobrennstoff genutzt werden könne, wenn sie nach gesetzlich festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erzeugt wurde. Die Zertifizierung des TÜV Süd umfasst neben einer Bewertung der Produktionsprozesse und Managementvorgaben auch die Verifizierung der Massenbilanzierung, Rückverfolgbarkeit sowie der freigesetzten Emissionen.

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16.02.2011

 



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