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Wärmegesetz: Baden-Württemberg prescht mit der Pflicht zur Öko-Heizung voran

Stuttgart/Münster - Das Land Baden-Württemberg geht mit einem Öko-Wärmegesetz im Alleingang in die Offensive. Die CDU/FDP-Landesregierung hat sich jetzt auf einen entsprechenden Entwurf für das bundesweit erste Wärmegesetz geeinigt. Das Landesgesetz sieht vor, dass ab 2008 in neuen Wohnhäusern 20 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen (verpflichtendes Nutzungsmodell). Für Altbauten soll die Pflicht ab 2010 gelten, aber nur dann, wenn die Heizungsanlage sowieso ausgetauscht werden muss. Der vorgeschriebene Anteil regenerativer Energien liegt dann bei 10 Prozent, es sei denn, es werden ersatzweise Maßnahmen zur Wärmedämmung ergriffen, die den Wärmebedarf des Hauses erheblich reduzieren.

Auf Bundesebene werden seit längerer Zeit unterschiedliche Modelle für ein bundesweit einheitliches regeneratives Wärmegesetz diskutiert. Neben dem verpflichtenden Nutzungsmodell ist auch ein marktwirtschaftliches Bonusmodell im Gespräch.

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11.07.2007

 



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