Umweltkontor stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Geschäfte sollen weitergeführt werden
Sollte in den nächsten Wochen doch noch eine Einigung erzielt werden, geht die Gesellschaft davon aus, den Insolvenzantrag zurückziehen zu können. Die Insolvenz betreffe ausschließlich die Umweltkontor Renewable Energy AG. Die Tochtergesellschaften seien durch ihren eigenständigen Geschäftsbetrieb und teilweise durch vorhandene Vermögenspositionen wirtschaftlich nicht unmittelbar betroffen. Dies gelte auch für die rund 85 Betreibergesellschaften der bestehenden Windparks in der Rechtsform der GmbH und Co. KG, die rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Gesellschaften sind.
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/iwr/10.09.04/
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