Zucker: EU-Kommission will stärkere Ausrichtung am Markt - Produzenten steigen in die Produktion von Bioethanol ein
Die Zuckerproduzenten reagieren bereits auf die bevorstehenden Veränderungen. So setzt beispielsweise Südzucker mit dem Einstieg in das Bioethanol-Geschäft und der damit verbundenen Produktion eines hochwertigen Futtermittels auf neue Geschäftsfelder. In Zeitz/Sachsen-Anhalt wird von Südzucker eine Anlage zur Herstellung von Bioethanol (Investition: 185 Mio Euro) gebaut, die im Frühjahr 2005 in Betrieb gehen wird. 50 Arbeitsplätze werden geschaffen. Die im Verbund mit der ansässigen Zuckerfabrik arbeitende Anlage ist mit einer Jahresproduktion von 260.000 m³ Bioethanol eine in Konzeption und Dimension neuartige Anlage in Europa. Hauptrohstoff für die Bioethanolgewinnung wird Weizen sein, daneben können auch Produkte aus der Zuckerherstellung sowie andere Getreidearten in begrenztem Umfang eingesetzt werden, heißt es bei Südzucker. Biothanol wird dem Ottokraftstoff (Benzin) beigemischt.
Hintergrund-Infos zur Zucker-Reform der EU
Mit der Zucker-Reform soll der Fortbestand der Zuckererzeugung in der EU auf nachhaltigem und wettbewerbsfähigem Niveau gesichert werden. Durch die entkoppelte Einkommensstützung erhalten die Erzeuger von Zuckerrüben in der EU einen teilweisen Ausgleich für die Einkommensverluste, die ihnen durch die vollständige Entkoppelung entstehen. Die derzeitige Zuckerregelung wird nicht zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen, so die EU-Kommission. In den letzten zehn Jahren hat der Sektor etwa 17 000 Industriearbeitsplätze abgebaut. Von den 240 Raffinerien, die im Jahr 1990 gezählt wurden, sind 2001 nur noch 135 vorhanden, und diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Die wichtigsten Änderungen:
- Senkung des institutionellen Stützungspreises von 632 EUR auf 421 EUR je Tonne in zwei Stufen über einen Zeitraum von drei Jahren
- Senkung des Mindestpreises für Zuckerrüben von 43,6 EUR auf 27,4 EUR je Tonne in zwei Stufen über einen Zeitraum von drei Jahren.
- Abschaffung der Intervention und Ersetzung durch ein System der privaten Lagerhaltung
- Senkung der EU-Erzeugungsquote um 2,8 Mio. Tonnen (von 17,4 Mio. Tonnen auf 14,6 Mio. Tonnen) über einen Zeitraum von vier Jahren
- Verringerung der durch Ausfuhrerstattungen subventionierten Exporte um 2 Mio. Tonnen (von 2,4 Mio. auf 0,4 Mio. Tonnen)
- Neue, entkoppelte Zahlung an die Erzeuger von Zuckerrüben zum teilweisen (60%igen) Ausgleich für Einkommensverluste
- Die Erzeugungsquoten sind künftig auch zwischen Marktteilnehmern unterschiedlicher Mitgliedstaaten übertragbar
- Umstellungsregelung, bei der Zuckerfabriken, die den Sektor verlassen, einen Förderbetrag von 250 EUR je Tonne erhalten können.
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