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Zucker: EU-Kommission will stärkere Ausrichtung am Markt - Produzenten steigen in die Produktion von Bioethanol ein

Brüssel - Heute hat die Kommission eine radikale Neuordnung der EU-Zuckerregelung vorgeschlagen. Das derzeitige System wurde wegen schlechter Ressourcenallokation, Beeinträchtigung des Wettbewerbs, Benachteiligung der Entwicklungsländer, ungünstiger Bedingungen für die Verbraucher, hoher Kosten für die Steuerzahler und Belastung der Umwelt scharf kritisiert. Die Kommission schlägt vor, die Zuckerausfuhren und -ausfuhrerstattungen drastisch zu kürzen, Interventionsmaßnahmen abzuschaffen, die Erzeugung in der EU zu verringern und den Erzeugern von Zuckerrüben entkoppelte Zahlungen zu gewähren. Der Reformprozess soll im Juli 2005 beginnen. Damit alle Parteien genügend Zeit zur Umstellung haben, sollen die Änderungen über einen Zeitraum von vier Jahren durchgeführt werden. Angesichts der Unwägbarkeiten auf internationalem Gebiet soll die Regelung 2008 überprüft werden.

Die Zuckerproduzenten reagieren bereits auf die bevorstehenden Veränderungen. So setzt beispielsweise Südzucker mit dem Einstieg in das Bioethanol-Geschäft und der damit verbundenen Produktion eines hochwertigen Futtermittels auf neue Geschäftsfelder. In Zeitz/Sachsen-Anhalt wird von Südzucker eine Anlage zur Herstellung von Bioethanol (Investition: 185 Mio Euro) gebaut, die im Frühjahr 2005 in Betrieb gehen wird. 50 Arbeitsplätze werden geschaffen. Die im Verbund mit der ansässigen Zuckerfabrik arbeitende Anlage ist mit einer Jahresproduktion von 260.000 m³ Bioethanol eine in Konzeption und Dimension neuartige Anlage in Europa. Hauptrohstoff für die Bioethanolgewinnung wird Weizen sein, daneben können auch Produkte aus der Zuckerherstellung sowie andere Getreidearten in begrenztem Umfang eingesetzt werden, heißt es bei Südzucker. Biothanol wird dem Ottokraftstoff (Benzin) beigemischt.


Hintergrund-Infos zur Zucker-Reform der EU
Mit der Zucker-Reform soll der Fortbestand der Zuckererzeugung in der EU auf nachhaltigem und wettbewerbsfähigem Niveau gesichert werden. Durch die entkoppelte Einkommensstützung erhalten die Erzeuger von Zuckerrüben in der EU einen teilweisen Ausgleich für die Einkommensverluste, die ihnen durch die vollständige Entkoppelung entstehen. Die derzeitige Zuckerregelung wird nicht zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen, so die EU-Kommission. In den letzten zehn Jahren hat der Sektor etwa 17 000 Industriearbeitsplätze abgebaut. Von den 240 Raffinerien, die im Jahr 1990 gezählt wurden, sind 2001 nur noch 135 vorhanden, und diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Die wichtigsten Änderungen:

- Senkung des institutionellen Stützungspreises von 632 EUR auf 421 EUR je Tonne in zwei Stufen über einen Zeitraum von drei Jahren
- Senkung des Mindestpreises für Zuckerrüben von 43,6 EUR auf 27,4 EUR je Tonne in zwei Stufen über einen Zeitraum von drei Jahren.
- Abschaffung der Intervention und Ersetzung durch ein System der privaten Lagerhaltung
- Senkung der EU-Erzeugungsquote um 2,8 Mio. Tonnen (von 17,4 Mio. Tonnen auf 14,6 Mio. Tonnen) über einen Zeitraum von vier Jahren
- Verringerung der durch Ausfuhrerstattungen subventionierten Exporte um 2 Mio. Tonnen (von 2,4 Mio. auf 0,4 Mio. Tonnen)
- Neue, entkoppelte Zahlung an die Erzeuger von Zuckerrüben zum teilweisen (60%igen) Ausgleich für Einkommensverluste
- Die Erzeugungsquoten sind künftig auch zwischen Marktteilnehmern unterschiedlicher Mitgliedstaaten übertragbar
- Umstellungsregelung, bei der Zuckerfabriken, die den Sektor verlassen, einen Förderbetrag von 250 EUR je Tonne erhalten können.

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14.07.2004

 



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