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EEG-Novellierung: Rückenwind für Erneuerbare Energien

Berlin - Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat heute das Erneuerbare Energien Gesetz beschlossen. Die Rahmenbedingungen für die Bioenergien verbessern sich nach Angaben von Hans-Josef Fell MdB, forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen deutlich.

*** Nachwachsende Rohstoffe, KWK
Für nachwachsende Rohstoffe, für Kraft-Wärme-Kopplung und für innovative Technologien wird es jeweils zusätzliche Vergütungssätze (Boni) über die Grundvergütung hinaus geben. Für neue Anlagen, die Althölzer verbrennen, werden die Vergütungen nach einer Übergangsfrist um 4,5 Cent gesenkt.
Der Vergütungszeitraum bleibt bei 20 Jahren. Die jährliche Degression der Vergütungen wird mit 1,5% festgelegt und liegt damit zwischen dem derzeitigem Gesetzesstand und dem Regierungsentwurf. Zudem wird die Grundvergütung für kleinere Anlagen bis 150 kW - wie im Regierungsentwurf vorgesehen – auf 11,5 Cent angehoben.
Der Bonus für Nachwachsende Rohstoffe beträgt für Anlagen bis 500 kW 6 Cent, für Holz bis 5 MW 2,5 Cent und für sonstige Nachwachsende Rohstoffe 4 Cent. Größere Anlagen erhalten den Bonus anteilsmäßig; d.h. nur für die ersten 5 MW ihrer Leistung.

Wer die Abwärme der Stromerzeugung nutzt, erhält 2 Cent mehr.

Bei der Verwendung neuartiger aber noch teurer Technologien wird es zusätzlich 2 Cent mehr geben. Dieser Technologiebonus wird nur gewährt, wenn die Anlage in Kraft-Wärme-Kopplung gefahren wird. Der Technologiebonus wird beim Einsatz folgender Technologien gewährt: Brennstoffzellen, Stirlingmotoren, Trockenfermentation, Gasturbinen (darunter auch Mikrogasturbinen), Dampfmotoren, Organic-Rankine-Anlagen, Mehrstoffgemisch-Anlagen, insbesondere Kalina-Cycle-Anlage, und thermochemische Vergasung.
Mit dem Technologiebonus soll ein Anreiz geschaffen werden, in innovative, besonders effiziente und umweltfreundliche Technologien zu investieren. Hierdurch entstehe ein großer Anreiz, neue Technologien zu entwickeln und in den Markt einzuführen, so Fell. Mittel- bis langfristig sollen die Kosten für die Bioenergie deutlich gesenkt werden können. Neu im Technologiebonus im Vergleich zum Regierungsentwurf ist die Aufbereitung von Gasen auf Erdgasqualität, die insbesondere für die Einspeisung in das Gasnetz von Bedeutung werden wird. Aufbereitetes und eingespeistes Gas wird somit in Zukunft zunehmend Erdgas verdrängen können. Eine Verordnungsermächtigung erlaubt es dem Umweltministerium, sowohl neue Technologien in den Bonus aufzunehmen als auch Technologien herauszunehmen, die den Bonus nicht mehr benötigen. Dies soll die
Kosten deutlich in Grenzen halten.
Sämtliche Boni sind kumulativ, d.h. können zusätzlich zu den anderen Boni in Anspruch genommen werden.

*** Wasserkraft
Bei der kleinen Wasserkraft gab es einen guten Kompromiss zwischen den Naturschützern und den Interessen der kleinen Wasserkraft. Der Ausbau wird zukünftig möglich bleiben und zugleich werden über eine um 2 Cent erhöhte Vergütung deutliche Anreize für ökologische Modernisierungen gesetzt. Der Vergütungszeitraum beträgt 30 Jahre, für Großanlagen 15 Jahre.
Ebenfalls vergütet werden Meereswasserkraftwerke (Meereswellenkraftwerke, Gezeitenkraftwerke, Meeresströmungskraftwerke und Salzgradientkraftwerke), die ebenso wie die kleinen Flusskraftwerke von der erhöhten Vergütung profitieren. Hiermit wird für die Unternehmen ein gezielter Anreiz zur Technologieentwicklung gesetzt. Deutschland kann somit zukünftig auch bei Meerwasserkraftwerken (Export)Weltmeister werden.

*** Geothermieanlagen
Ebenfalls verbessern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für kleinere Geothermieanlagen. Diese erhalten zukünftig bis 5 Megawatt 15 Cent, bis 10 Megawatt 14 Cent sowie bis 20 Megawatt weiterhin 8,95 Cent. Im Augenblick sind bereits mehrere Dutzend Projekte in Planung. Bis zum Ende des Jahrzehnts könnten über hundert Geothermiekraftwerke ans Netz gehen.

*** Windenergie
Den im Regierungsentwurf vorgesehenen sog. 65%-Deckel gibt es nicht mehr. Stattdessen wird jetzt über eine Korrektur eines Berechnungsfaktors für den Großteil der Anlagen der Förderzeitraum verkürzt, in dem auf die Basisvergütung ein Vergütungsaufschlag gezahlt wird. Dadurch werde Windstrom günstiger, ohne dass der Ausbau beeinträchtigt würde. Zugleich steigt die Degression - wie im Regierungsentwurf vorgesehen - von 1,5 auf 2% und die Vergütung für Spitzenstandorte wird - ebenfalls wie im Regierungsentwurf vorgesehen - leicht abgesenkt. Auch dies trägt zur Kosteneffizienz und damit auch zur Akzeptanz der Windenergie und des EEGs bei.

*** Photovoltaik
Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird ab 2006 eine höhere Degression gelten. Damit soll der Anreiz für die Errichtung von großen Freiflächenanlagen reduziert werden. Für gebäudegebundene Anlagen und Anlagen auf Lärmschutzwänden bleibt alles so, wie es ist.

*** Netzanschluss
Eine Reihe von Verbesserungen beim Netzanschluss sind vorgesehen, die Verhinderungstaktiken seitens einiger Netzbetreiber erschweren sollen. Hiervon sollen insbesondere die Betreiber von Photovoltaikanlagen profitieren.

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

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31.03.2004

 



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