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Durchbruch im Heizungsstreit: Ampel-Koalition legt Leitplanken für Gebäudeenergiegesetz vor

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaMünster, Berlin - Nach dem wochenlangen Heizungsstreit hat die Ampel-Koalition gestern (13.06.2023) einen Durchbruch erzielt und sich auf neue Eckpunkte Regelungen geeinigt. Das IWR Online vorliegende Papier hat den Titel „Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes“.

SPD, Grüne und FDP haben sich nach zähem Ringen in einer Spitzenrunde auf Rahmenbedingungen verständigt, die es ermöglichen sollen, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch vor der Sommerpause im Bundestag beraten werden kann. Die erste Lesung soll in dieser Woche erfolgen. An den Leitplanken soll sich das weitere Gesetzgebungsverfahren orientieren und entsprechende Änderungen an dem Gesetzentwurf sollen vorgenommen werden. Ziel der Bundesregierung ist es, dass das Gebäudeenergiegesetz zum 01. Januar 2024 in Kraft treten kann.

Verpflichtende Kommunale Wärmeplanung wird zum zentralen Anker im Gebäudebestand
Das jetzt vorgelegte Papier der drei Ampel-Parteien zum Gebäudeenergiegesetz sieht die verpflichtende Einführung einer kommunalen Wärmeplanung vor, die bis spätestens zum Jahr 2028 erfolgen soll. Diese kommunale Wärmeplanung soll nach den Plänen der Koalition der zentrale Anker für verpflichtende Maßnahmen im Gebäudebestand werden, mit entsprechenden Übergangsfristen.

Konkret ist es laut Papier vorgesehen, dass solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, ab dem 01.01.2024 Gasheizungen weitern eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. In Neubaugebieten sollen die Regelungen des GEG dagegen unmittelbar ab dem 01.01.2024 gelten.

Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, wird unterschieden zwischen einer Planung, die ein klimaneutrales bzw. kein klimaneutrales Gasnetz vorsieht. Ist ein klimaneutrales Netz geplant, können neben allen anderen zulässigen Heizungstypen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden. Sofern kein klimaneutrales Gasnetz vorgesehen ist, dürfen Gasheizungen nur dann weiter eingebaut werden, wenn sie zu 65 Prozent mit Biomasse, nicht-leitungsgebundenem Wasserstoff oder Wasserstoff-Derivaten betrieben werden.

Ab dem 01.01.2024 darf der Verkauf von entsprechenden Heizungen nur stattfinden, wenn eine Beratung erfolgt, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit von (alten) Systemen hinweist, die nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung den Anforderungen nicht mehr genügen. So möchte die Bundesregierung Verbraucher vor Fehlinvestitionen schützen. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen Irene Mihalic weist im Gespräch mit n-tv in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hin, Heizungen zu leasen, wenn die alte Anlage kaputt geht, bevor ein kommunaler Wärmeplan vorliegt.

Technologieoffenheit geplant: Holz- und Pelletheizungen erfüllen 65 Prozent EE-Vorgabe ohne Ausnahme
Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen die verschiedenen Heizungsoptionen gleichwertig behandelt werden. Voraussetzung ist, dass diese praxistauglich sind und die Anlagen mit einem Regenerativen Anteil von mindestens 65 Prozent betrieben werden können. Holz- und Pellteheizungen erfüllen dabei die 65 Prozent-Vorgabe ohne Ausnahme, es sollen allerdings Fehlanreize beim Einsatz von Holz und Pelltes vermieden werden.

Ein besonderes Augenmerk legt die Bundesregierung auf das Vermieter-Mieter-Verhältnis. Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden. Vermieter solle Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren. Daher soll die bestehende Förderkulisse weiterentwickelt werden.

Zudem weisen die Ampel Parteien in ihrem Eckpunkte-Papier darauf hin, eine Überforderung von Haushalten im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen zu vermeiden. Deshalb soll es eine Bundesförderung geben, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird und möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt.





© IWR, 2023


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