Energiewende verändert Anforderungen an die Berufsausbildung
Bonn - Die Energiewende verändert die Energiewirtschaft und die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung reagiert mit einer neuen Fortbildungsordnung.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn hat gemeinsam mit einem aus Branchenexperten und -expertinnen bestehenden Fachbeirat im Auftrag der Bundesregierung eine neue Fortbildungsordnung „Geprüfte Fachwirte für Energiewirtschaft“ erarbeitet. Diese tritt als bundesweit einheitlicher Standard zum 1. Oktober 2017 in Kraft.
Führungskräfte mittlerer Ebene - einheitlicher Ausbildungsstandard
Die neue Fortbildung steht Personen mit kaufmännischer, verwaltender oder gewerblich-technischer Berufsausbildung und/oder Berufspraxis offen. Sie zielt darauf ab, beruflichen Aufstieg zu ermöglichen und geprüfte Fachwirte für Energiewirtschaft als Führungskräfte mittlerer Ebene einsetzen zu können. „Geprüfte Fachwirte für Energiewirtschaft“ ersetzen die bisherigen unterschiedlichen Fortbildungsregelungen der Industrie- und Handelskammern in diesem Bereich, so insbesondere die bisherigen „Geprüften Energiefachwirte (IHK)“.
Europäische Qualifikations-Angleichung
Mit dem Abschluss als Kaufmännische/-r Fachwirt/-in wird das Niveau der Stufe 6 des Deutschen sowie des Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) erreicht. Hier finden sich neben den Meister-Abschlüssen auch die akademischen Abschlüsse zum Bachelor. Durch diese Zuordnung wird eine europaweite Transparenz zur Wertigkeit von Bildungsabschlüssen sichergestellt, um den europäischen Arbeitsmarkt und die Mobilität der Beschäftigten zu fördern. Das DQR/EQR-Niveau wird künftig auf den Prüfungszeugnissen ausgewiesen. Um die Transparenz zu steigern, stehen für diesen Fortbildungsabschluss künftig auch Europass-Zeugniserläuterungen in Englisch und Französisch zur Verfügung.
© IWR, 2017
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