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Stimmen zum Beschluss des neuen KWK-Gesetzes

Berlin – Am 03. Dezember wurde das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG 2016) in der 2. und 3. Lesung beschlossen. Das KWK-Gesetz kann nun zum 01. Januar 2016 in Kraft treten. Branchenvertreter sehen zwar positive Ansätze, insgesamt werde das Klimaschutz-Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung mit dem Gesetz aber nicht ausgenutzt, so der Tenor.

Kritisiert wird außerdem, eine zunehmende Verunsicherung von Investoren, die mit dem neuen Gesetz verbunden sei.

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung kritisiert verlangsamten KWK-Ausbau
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) begrüßt die Verknüpfung des Ausbauziels mit konkreten Jahreserzeugungsmengen grundsätzlich, kritisiert aber das Ausbautempo. Die jetzt vorgesehenen absoluten Werte (110 TWh/a bis 2020, 120 TWh/a bis 2025) signalisieren zwar einen weiteren, allerdings gegenüber dem bisher im KWKG 2012 verankerten Ziel, verlangsamten KWK-Ausbau, so der Verband. Als positiv stuft der B.KWK ein, dass künftig auch Contractoren, die mit der vollen EEG-Umlage belastet sind, einen KWK-Zuschlag erhalten sollen. Ebenfalls positiv zu bewerten sei die zeitliche Streckung des Umstiegs auf die verpflichtende Direktvermarktung durch eine Übergangsregelung. Durch die Anhebung des Zeitraums der Zusatzvergütung für Betreiber von KWK-Anlagen unter 50 kW von 45.000 auf 60.000 Volllaststunden könne zudem die Marktchance für kleine KWK-Anlagen erhalten bleiben, so der B.KWK.

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht Bestandsschutz in Gefahr
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) kritisiert die Fokussierung des KWK-Gesetzes auf die Unterstützung von Anlagen der öffentlichen Versorgung. „Die noch vor einem Jahr zugesagte Entlastung von Industrieanlagen ist weggefallen. Das ist sehr enttäuschend und eine Bremse für Investitionen in diese hocheffiziente, steuerbare Technologie zur Stromerzeugung“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Der vbw weist des Weiteren auf die Gefahr einer Kostenbelastung durch das EEG für Betreiber bestehender KWK-Anlagen ab 2018 hin, da die EU die Befreiung unter „Prüfvorbehalt“ gestellt habe und der Ausgang nach wie vor offen sei. „In einem Rechtsstaat gilt Bestandsschutz. Er ist unverzichtbar, besonders für die Investitionsplanung unternehmerischer Entscheidungen“, so Brossardt.

VDMA vermisst Rückenwind für Energieeffizienz in Wärme- und Stromversorgung
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) bewertet die Verlängerung des Gesetzes bis zum Jahr 2025 als positives Bekenntnis der Politik zur KWK, kritisiert aber insbesondere die Unsicherheiten, die mit dem neuen KWKG für Investoren verbunden sind. „Die Verlängerung des Gesetzeshorizontes sei ein Fortschritt; ansonsten lasse das Gesetz die Investoren aber weiter im Ungewissen, so Matthias Zelinger, Geschäftsführer von VDMA Power Systems. „Sehr kritisch ist aus unserer Sicht zudem die wenig ambitionierte Zielsetzung. So wird die KWK ihr Potenzial für den Klimaschutz sicherlich nicht entfalten können“, so Zelinger weiter. Zelinger geht davon aus, dass der KWK-Anteil in nicht-energieintensiven Industrieunternehmen voraussichtlich deutlich zurückgehen wird, da die Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe, von denen die Bundesregierung ausgehe, nicht den Marktrealitäten entsprächen. Mit Blick auf die im KWKG vorgesehene jährlichen Überprüfung der Höhe und Dauer von Zuschlagszahlungen sieht Zelinger die Gefahr, einer latenten Unsicherheit über die Höhe der Sätze, die dazu führe, dass die Unternehmen ihre Projektplanungen weiterhin zurückstellen.

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