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Bioethanol-Beimischung: ADAC beziffert unverträgliche Fahrzeuge auf 3,12 Mio. - BMU wartet auf offizielle Zahlen der Automobilindustrie

Berlin - Der ADAC hat nun wie angekündigt eigene Zahlen zur E-10-Unverträglichkeit von in Deutschland angemeldeten Autos vorgelegt. Nach ADAC-Berechnungen zufolge werden mindestens 3,12 Mio. Fahrzeuge mit Benzinmotor den für 2009 geplanten Biosprit mit zehnprozentigem Anteil an Bioethanol nicht vertragen. Da bislang noch für rund vier Mio. Fahrzeuge keine Aussagen vorliegen, sei zu befürchten, dass diese Zahl weiter steigt. Aufgrund der noch immer ungeklärten Probleme ist die E-10 Einführung aus Sicht des ADACs eine Zumutung für die ohnehin schon gebeutelten Autofahrer. Der Automibolclub fordert deshalb die Einführung auf 2012 zu verschieben, wie das auch in anderen Ländern der EU vorgesehen ist. Bis dahin könnten dann auch alle noch offenen Fragen zur technischen Verträglichkeit sowie zur Gesamt-Klimabilanz geklärt werden.

Dem Bundesumweltministerium liegen bisher noch keine offiziellen, belastbaren Angaben der Autohersteller zur Zahl der Fahrzeuge vor, die die neue Kraftstoffsorte E10 nicht vertragen würden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) hatten am 14. Februar zugesagt, die entsprechenden Informationen bis Ende März vorzulegen. Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass die Zahlen entsprechend der Absprachen zeitnah vorgelegt werden.

„Danach wird das Bundesumweltministerium entscheiden“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller. „Sollten die Zahlen gravierend von den bisher genannten abweichen, wird das Bundesumweltministerium die betreffende Verordnung selbstverständlich überdenken und verändern.“ Müller wies darauf hin, dass die heute vom ADAC genannten Zahlen von niemandem überprüft werden könnten. Die Verordnung, die 10. BImSchV, sieht vor, dass der Anteil von Bioethanol am Kraftstoff von jetzt maximal fünf Volumenprozent auf bis zu zehn Prozent (E10) erhöht werden kann. Solange von Seiten der Automobilindustrie keine verlässlichen Zahlen zur Verträglichkeit von E10 vorliegen, werde das Bundesumweltministerium die Verordnung dem Bundeskabinett nicht zur abschließenden Entscheidung zuleiten.

28.03.2008

 



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