Wasserstoff-Kernnetz: Nachfrage nach Transportkapazitäten verdoppelt sich
© Adobe StockBerlin – Der Ausbau des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes hat die reine Planungsphase hinter sich gelassen und befindet sich in der Anfangsphase der Vermarktung: Seit dem Start der Kapazitätsreservierungen im März 2026 wächst die Nachfrage nach Transportkapazitäten spürbar.
Das Kernnetz gilt als zentraler Baustein der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) der Bundesregierung: Die NWS benennt den Aufbau einer leistungsfähigen Transportinfrastruktur als eines ihrer zentralen Handlungsfelder, um den Markthochlauf von Wasserstoff in Deutschland zu beschleunigen. Als überregionales Grundgerüst soll das Kernnetz Erzeugungsstandorte, Importpunkte, Speicher und Industriezentren miteinander verbinden und Unternehmen über gesicherte Transportkapazitäten und verlässliche Planungsgrundlagen den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft erleichtern.
Reservierungen verdoppeln sich: Fast sechs Gigawatt gesichert
Rund 20 Fernleitungs- und Wasserstofftransportnetzbetreiber tragen gemeinsam den Aufbau des Kernnetzes und koordinieren sich dabei über den Verband FNB Gas e.V. Seit März 2026 können Unternehmen bei ihnen verbindlich Ein- und Ausspeisekapazitäten reservieren und sich damit frühzeitig Zugang zur künftigen Infrastruktur sichern. Das dritte Marktinformationspaket der Kernnetzbetreiber liefert nun erstmals ein flächendeckendes Bild davon, wie stark dieses Angebot inzwischen genutzt wird: Zum Stichtag 23. Juli 2026 wurden in den Clustern des Netzes knapp 6 Gigawatt an Ein- und Ausspeisekapazitäten zahlungspflichtig reserviert – eine Verdopplung gegenüber der letzten Veröffentlichung vom 13. Mai 2026.
Da das Kernnetz in dieser Anfangsphase noch aus einzelnen, untereinander nicht verbundenen Clustern besteht, wird der Transport zwischen diesen Clustern gesondert vermarktet: Für diesen sogenannten Clusterübergangstransport wurden zusätzlich rund 0,6 Gigawatt vertraglich gesichert, weitere 0,5 Gigawatt sind angefragt und werden derzeit geprüft.
„Die hohe Nachfrage nach Transportkapazitäten und die damit verbundene Zahlungsbereitschaft sind ein starkes Signal für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft", sagt Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas. Die Reservierungen verteilten sich zudem über weite Teile des Netzes, was aus ihrer Sicht zeigt, dass der Ausbau am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet ist.
Marktinformationspakete: Vom Reservierungskonzept zur ersten Bilanz
Das erste Marktinformationspaket legte im Oktober 2025 das Reservierungskonzept fest, das zweite im März 2026 die Clusterstruktur und die reservierbaren Kapazitäten für die Jahre 2026 bis 2030. Mit dem dritten Paket legen die Netzbetreiber erstmals offen, wie viel von diesem Angebot bereits durch zahlungspflichtige Reservierungen gebunden ist – und wollen diesen Überblick künftig regelmäßig fortführen.
Reservierungen sichern Unternehmen ihre Kapazität für bis zu sieben Jahre und werden später in feste Buchungen überführt. Übersteigt die Nachfrage in einem Cluster das ausgewiesene Angebot, greift ein von den Netzbetreibern entwickelter Übernachfrageprozess, der bereits mehrfach zum Einsatz kam. Die Netzbetreiber rufen ausdrücklich dazu auf, auch künftig Kapazitäten anzufragen, die über das aktuelle Angebot hinausgehen.
Kernnetz als Fundament der Wasserstoffstrategie
Die Bundesnetzagentur hat das von den Fernleitungsnetzbetreibern beantragte Kernnetz bereits im Oktober 2024 genehmigt. Es umfasst rund 9.040 Kilometer Leitungen, davon etwa 60 Prozent umgestellte Erdgasleitungen, bei einem Investitionsvolumen von 18,9 Milliarden Euro. Die Fertigstellung ist bis 2032 vorgesehen. Finanziert wird der Aufbau grundsätzlich privatwirtschaftlich über Netzentgelte; ein sogenanntes Amortisationskonto ermöglicht dabei eine Zwischenfinanzierung bis 2055. Die Nationale Wasserstoffstrategie von 2020 und ihre Fortschreibung von 2023 hatten den zügigen Aufbau eines solchen Kernnetzes als Voraussetzung für den Markthochlauf definiert.
Regulatorischer Rahmen und nächste Ausbaustufe
Rechtlich verankert ist das Kernnetz in § 28q EnWG. Für die eigentliche Kapazitätsvergabe und Bilanzierung hat die Bundesnetzagentur mit den Festlegungen WaKandA (Kapazitäten-Grundmodell und Netzzugang) und WasABi (Ausgleichs- und Bilanzierungsgrundmodell) im Oktober 2025 die Grundlagen geschaffen; verbindlich werden sie erst zum 1. Januar 2028. Bis dahin stützen sich die Reservierungen auf einen von den Verbänden BDEW, VKU und GEODE abgestimmten Mustervertrag. Parallel überprüfen die Netzbetreiber im ersten integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff das bestehende Kernnetz und schreiben es fort: Der im Juni 2026 vorgelegte zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans sieht ein Wasserstoffnetz von rund 9.240 Kilometern vor – etwas mehr als die im Oktober 2024 genehmigten 9.040 Kilometer des Kernnetzes. Die Konsultation dazu lief bis zum 10. Juli 2026, eine Bestätigung durch die Bundesnetzagentur steht noch aus.
© IWR, 2026
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