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Wasserstoff-ready: EU genehmigt Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 2020

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Berlin - Die im August 2020 in Kraft getretene Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2020) wurde jetzt von der Europäische Kommission genehmigt. Damit kann das KWKG 2020 ab sofort im Umfang der Genehmigung angewendet werden.

Mit der gestrigen (03.06.2021) Genehmigung des KWKG 2020 ist nach Angabendes BMWi "eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesektor von der EU-Kommission bestätigt worden." Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2020 soll den Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung flankieren.

Mit der Genehmigung besteht nun Rechtssicherheit hinsichtlich wichtiger Neuerungen des KWKG wie beispielsweise dem Kohleersatzbonus, der die frühzeitige Stilllegung von kohlebefeuerten Kraftwerken und deren Ersatz durch hochmoderne Gaskraftwerke anreizt. Aber auch die Anwendbarkeit der Fördersätze, der Flexibilitätsanreize oder des Wärmebonus für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung sind mit der beihilferechtlichen Genehmigung bestätigt.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass die EU-Kommission nun "grünes Licht für das klimapolitisch wichtige Instrument KWKG gegeben hat." Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärt:"Denn nur, wenn die für die Versorgungssicherheit notwendigen KWK-Kapazitäten in den nächsten vier bis neun Jahren ans Netz gehen, können die Kohlekraftwerke in Deutschland wie geplant vom Netz gehen. Der rund einjährige Genehmigungsprozess in Brüssel war deshalb deutlich zu lang."

Die neuen KWK-Anlagen in Wärmenetzsystemen müssen von vorneherein Wasserstoff-ready ausgelegt werden.

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04.06.2021