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Wasserstoff-Hochlauf: BDEW fordert einheitliches EU-Herkunftsnachweissystem

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Berlin - Im Bundestag hat eine Anhörung zur zur Einführung eines Herkunftsnachweis-Registergesetzes für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung fordert ein über alle Sektoren einheitliches und europäisch harmonisierten Herkunftsnachweissystem.

Ein solches System sei eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung eines Marktes für erneuerbare und dekarbonisierte Gase, einschließlich Wasserstoff. Andreae: "Unternehmen, die grünen Wasserstoff beziehen und vermarkten wollen, erhalten so einen sicheren Nachweis darüber, dass die ihnen Energie auf Basis von erneuerbaren Energien produziert wurde."

Die jetzt von der Bundesregierung geplante Umsetzung des Registers sei jedoch sehr bürokratisch und verschenke viele Potenziale, so die BDEW-Kritik. So ist in der vorgeschlagenen Ausgestaltung keine Funktion ersichtlich, die über die Nutzung der Herkunftsnachweise als Testat für die Erneuerbaren-Eigenschaft hinausgeht.

Abnehmer beispielsweise von grünem Wasserstoff könnten prinzipiell die Herkunftsnachweise auch als Nachweis dafür nutzen können, dass sie vorgegebene Mengenziele bei der Verwendung Erneuerbarer Energien erfüllen. Gleiches gilt für die Beantragung einer mengenbezogenen Förderung für den Einsatz erneuerbarer und dekarbonisierter Gase. All dies widerspricht nach BDEW-Ansicht dem Ziel, einen liquiden Markt für erneuerbare und dekarbonisierte Gase aufzubauen.

Unverständlich sei auch, warum Wasserstoff und andere Gase zwar unter dem Oberbegriff „Gasförmige Energieträger“ subsummiert werden, aber dennoch getrennte Herkunftsnachweise für beide Gruppen angelegt werden. Dies erschwere einen gemeinsamen Handel erneuerbarer und dekarbonisierter Gase und bedrohe die Transformation des heutigen Erdgas- in ein Wasserstoffsystem.

Auch mit Blick auf Nah- und Fernwärme sieht der BDEW noch Verbesserungsbedarf. So sollten diejenigen Stadtwerke und Versorger, die früh in Anlagen zur Erzeugung von grüner Nah- und Fernwärme investiert haben, nicht benachteiligt werden. Für die Nutzung von Großwärmepumpen für Wärmenetze sollte klar sein, dass der erneuerbare Umweltwärmeanteil immer als solcher in den Herkunftsnachweisen eingestuft wird.

Die Vermarktung grüner Fernwärme als eigenständiges Produkt über Herkunftsnachweise würde es Wärmeversorgern erlauben, zusätzliche Deckungsbeiträge zur Finanzierung von Projekten zur Fernwärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) und Abwärme zu erwirtschaften. Der BDEW hat eine Studie vom Hamburg Institut erstellen lassen, die aufzeigt, wie entsprechende Herkunftsnacheise für grüne Nah- und Fernwärme praxisgerecht ausgestaltet und implementiert werden können.

Auch die Einrichtung eines Wärme- und Kälte-Herkunftsnachweisregisters als Grundvoraussetzungen für die rechtssichere Vermarktung grüner Fernwärmeprodukte ist darin aufgezeigt worden, so die BDEW-Anregung.

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14.11.2022