Mindestpreis: Verband fordert CO2-Preis für Verkehrswende
© FotoliaBerlin - Am 15. April 2019 hat der EU-Landwirtschafts-Rat formal eine EU-Verordnung für CO2-Grenzwerte für PKW beschlossen. Sie legt fest, dass ab 2030 alle neu zugelassenen Fahrzeuge eines Herstellers, die sogenannte Flotte, 37,5 Prozent weniger Emissionen ausstoßen dürfen als 2021.
Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, bne, erklärt dazu:„Dass die EU-Mitgliedsstaaten den Treibhausgasausstoß von Autos und Lieferwagen begrenzen wollen, ist für den Klimaschutz im Verkehrssektor wichtig. Es ist positiv, dass die Verordnung (Minderung um 37,5 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 2021) durch das Wirken von EU-Parlament und Ratspräsidentschaft weiter geht als der Kompromiss der EU-Umweltminister vom Oktober 2018 (Minderung um 35 Prozent) und auch weiter geht als die ursprüngliche Forderung der Kommission (Minderung um 30 Prozent)."
Die mit der Verordnung festgelegten Ziele reichen nach Ansicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft nicht aus, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. So müsste die Nachfrage nach klimafreundlichen Fahrzeugen steigen. Ein effektives Instrument wäre ein CO2-Preis, d.h. die Belastung der Energieträger entsprechend ihrer CO2-Emissionen. Diese Lenkungsfunktion würde dazu führen, dass CO2-arme Mobilitätskonzepte nachgefragt werden, denn E-Mobilität mache nur Sinn, wenn sie auch mit grünem Strom erfolgt und nicht etwa mit Graustrom.
© IWR, 2024
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16.04.2019