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Bundestag: Lösung für Ladesäulenbetreiber - im Zweifel Fristverlängerung

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Berlin - Die Bundesregierung gewährt Ladesäulenbetreibern im Zweifel eine Fristverlängerung für die technische Umrüstung ihrer nicht eichrechtskonformen Stationen. Gemeinsam mit der Branche sei eine Lösung gefunden worden, die Rechtssicherheit für die Betroffenen sicherstelle, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/9187) auf eine Kleine Anfrage (19/8471) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Eigentlich endet die Frist, bis zu der alle Ladesäulen mit passenden Messsystemen ausgestattet sein müssen, am 1. April 2019. Viele Betreiber haben aber offenbar Probleme, diese Fristen einzuhalten. Für sie solle es individuelle Bescheide mit entsprechenden Fristen geben, heißt es.

Den Angaben zufolge sind mit Stand Januar 2018 als Ergebnis einer Umfrage von 8.383 Normalladesäulen etwa 69 Prozent umrüstbar. Von insgesamt 1.742 Wallboxen mit nur einem Ladepunkt seien 38 Prozent umrüstbar. Die Umfrage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle 1.437 Schnellladesäulen sind als nachrüstbar angegeben worden.

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24.04.2019