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Bundeskabinett beschließt höheren CO2-Preis - EEG-Umlage soll sinken

© Fotolia© FotoliaBerlin - Das Bundeskabinett hat heute zwei Regelungen zur Umsetzung der bereits beschlossenen CO2-Bepreisung und Senkung der EEG-Umlage verabschiedet. Der nationale Emissionshandel startet 2021 mit einem höheren CO2-Preis. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen anteilig für die Senkung der EEG-Umlage angerechnet werden.

Das Bundeskabinett hat heute (20.05.2020) zwei zentrale Regelungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht. Bund und Länder hatten sich im Dezember 2019 unter anderem darauf geeinigt, ab 2021 die CO2-Bepreisung von Brennstoffen zu erhöhen und im Gegenzug die Belastungen für Stromverbraucher und Fernpendler zu begrenzen. Der nationale Emissionshandel startet nun mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021. Gleichzeitig hat das Bundeskabinett eine Änderung der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV) beschlossen, damit Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden können.

Nationaler Emissionshandel startet 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2 - Schutz von Unternehmen im Blick
Der nationale Emissionshandel im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) startet 2021 nach der Bund-Länder-Einigung nun mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne. Das entspricht brutto 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel, 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Dieser Preis war ursprünglich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Bis zum Jahr 2025 sollen die Zertifikate mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben werden. Ab 2026 ist es dann vorgesehen, den Zertifikatepreis durch Versteigerungen zu ermitteln, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist.

Aus Sicht des Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministeriums kann der höhere Zertifikatspreis bereits zum Start des Handelssystems ab 2021 die internationale Wettbewerbsfähigkeit von besonders energieintensiven Unternehmen beeinträchtigen, wenn sie die erhöhten CO2-Kosten nicht über die Produktpreise weitergeben können. Zudem könnten diese unerwünschten Wettbewerbseffekte die Klimaschutzwirkung schmälern, falls es aufgrund des Emissionshandels zu Produktionsverschiebungen mit höheren Emissionen ins Ausland kommt (Carbon Leakage). Die Einigung zwischen Bund und Ländern schließt daher die Möglichkeit ein, Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vermeidung von Carbon Leakage bereits mit Beginn des Emissionshandels im Jahr 2021 einzuführen.

Einnahmen aus Emissionshandel werden zur Senkung der EEG-Umlage verwendet
Mit der Änderung der EEV schafft das Bundeskabinett die rechtlichen Voraussetzungen, um Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionsrechte als Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der EEG-Umlage einsetzen zu können. Diese Änderungen bedürfen allerdings noch der Zustimmung des Bundestages. Da die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2021 am 15. Oktober 2020 veröffentlichen, ist das Inkrafttreten der Änderungen noch vor diesem Termin geplant, so die beiden Ministerien. Neben den Änderungen in der EEV entscheiden die Bundesregierung und der Haushaltsgesetzgeber noch in den Haushaltsverfahren über die Bereitstellung der Mittel sowie über deren Höhe. Diese Entscheidungen werden durch die Änderungen in der EEV nicht vorweggenommen.

BDEW sieht gutes Signal für den Klimaschutz
In einer ersten Stellungnahme hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Beschlüsse des Bundeskabinetts begrüßt. Es sei ein gutes Signal in für den Klimaschutz schwierigen Zeiten, dass die Bundesregierung mit den Kabinettsbeschlüssen den nächsten Schritt zur Umsetzung des Brennstoffemissionshandels und zur Senkung der EEG-Umlage mache, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae. Die Mehreinnahmen müssten nun wie vereinbart fast vollständig in die Senkung der EEG-Umlage fließen. Dafür habe die Bundesregierung erste Grundlagen geschaffen. „Darüber hinaus müssen aber auch die Stromsteuer gesenkt und weitere Maßnahmen für eine dauerhafte Senkung und Stabilisierung der EEG-Umlage ergriffen werden“, so Andreae weiter.



© IWR, 2020


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20.05.2020

 



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