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BNetzA startet zwei KWK-Ausschreibungen gleichzeitig

© Janni - Fotolia© Janni - FotoliaBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die zweite Ausschreibungsrunde für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) eröffnet. Erstmalig wurde zudem eine Ausschreibung für innovative KWK-Systeme gestartet.

Die erste Ausschreibung für KWK-Anlagen fand 2017 statt. Zum Gebotstermin 01. Dezember 2017 konnten sieben Gebote mit einer Kapazität von 82 Megawatt (MW) bezuschlagt werden. Damit wurde das anvisierte Ausschreibungsvolumen von 100 MW nicht erreicht. Der nicht bezuschlagte Teil der ersten KWK-Ausschreibung wird auf die aktuelle KWK-Ausschreibung übertragen.

Ausschreibungsvolumen steigt auf 93 MW
Für die zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen beträgt das Ausschreibungsvolumen 93,019 MW installierte KWK-Leistung. Das Ausschreibungsvolumen setzt sich zusammen aus den 75 MW, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2a KWK-Ausführungsverordnung (KWKAusV) für KWK-Anlagen auszuschreiben sind. Hinzu kommen insgesamt 18,019 MW, die aus dem Ausschreibungsvolumen des vorangegangenen Gebotstermins stammen. Für diese KWK-Leistung wurden nach § 11 Abs. 3 S. 2 KWKAusV aufgrund Überschreitung des maximalen Volumens von 100 MW in der ersten Ausschreibung keine Zuschläge erteilt. Wie in der Vorrunde im Jahr 2017 beträgt der Höchstwert 7 ct/kWh. Gebotstermin ist der 01. Juni 2018.

Innovative KWK-Systeme erstmalig ausgeschrieben
Zeitgleich mit der zweiten KWK-Ausschreibung hat die BNetzA die erste Ausschreibung für innovative KWK-Systeme eröffnet. KWK-Anlagen dieser Kategorie sollen wertvolle Erkenntnisse für die künftige Rolle von KWK-Anlagen in der öffentlichen Wärmeversorgung in dekarbonisierten Strom- und Wärmesystemen liefern. Innovative KWK-Systeme bestehen nach BNetzA-Definition aus einer KWK-Anlage, einer innovativen erneuerbaren Wärmequelle und einem elektrischen Wärmeerzeuger. Bei innovativen erneuerbaren Wärmequellen kann es sich nach BNetzA-Angaben z.B. um Solarthermie, Geothermie oder eine Wärmepumpe handeln. Die innovativen KWK-Systeme sollen zeigen, wie das Zusammenspiel von flexiblen KWK-Anlagen mit erneuerbaren Energien im Strom- wie im Wärmebereich ausgestaltet werden kann. Für innovative KWK-Systeme beträgt der Höchstwert 12 ct/kWh, das Ausschreibungsvolumen dieser ersten Runde umfasst 25 MW installierte KWK-Leistung. Gebotstermin ist auch hier der 01. Juni 2018.


© IWR, 2018


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