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Bürgerenergie im EEG 2016: Warum die Erneuerbaren-Branche in NRW die BMWi-Vorschläge ablehnt

Düsseldorf – Am Montag (15.02.2016) hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Sonderregeln im geplanten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 für Bürgerenergieprojekte vorgestellt. Staatssekretär Rainer Baake sprach von einem Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt. Doch aus der regenerativen Energiebranche in NRW kommt der Widerspruch umgehend.

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) fordert, kleinere Bürgerenergieprojekte im neuen EEG grundsätzlich von der Ausschreibungspflicht zu befreien. Die Sonderregeln für Bürgerwindprojekte, die das BMWi in einem Eckpunktepapier vorgestellt hat, kritisiert der LEE NRW dabei als "völlig unzureichend".

LEE NRW: BMWi-Vorschläge letztlich Augenwischerei
Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW, erklärte: „Selbst wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass das BMWi nun erstmals auch Ausnahmeregeln für Bürgerenergieakteure im neuen EEG vorgelegt hat, sind die konkreten Vorschläge letztlich bloß Augenwischerei. Denn auch mit diesen Sonderregeln befinden sich Bürgerwindprojekte künftig in einem unfairen Wettbewerb mit finanzkräftigen Großinvestoren. Wenn wir die Akteursvielfalt der Energiewende sichern wollen, dann müssen Bürgerenergieprojekte von den geplanten Ausschreibungen ausgenommen werden und weiterhin die feste Einspeisevergütung erhalten, die sich seit vielen Jahren bewährt hat.“

Das BMWi-Konzept sieht vor, dass bestimmte lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Hierfür werden die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften abgesenkt. Sie können im Gegensatz zu den anderen - häufig größeren - Akteuren bereits vor der Erteilung einer Genehmigung für eine Windkraftanlage und unter erleichterten finanziellen Bedingungen ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben.

Geplante Sonderregelungen schaffen keinen fairen Wettbewerb
Der LEE NRW lehnt die ab 2017 geplanten Ausschreibungen für die Solar- und Windenergie an Land generell ab. Aus Sicht der Verbands hätten insbesondere kleinere bürgergetragene Projekte gegenüber großen Projektierungsunternehmen deutliche Nachteile, weil sie durch umfangreiche finanzielle Vorleistungen erheblich höhere Risiken tragen. So hätten internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen gezeigt, dass deren Umsetzung regelmäßig auch zu einer hohen Konzentration der Marktakteure geführt hat. Laut den jüngsten Vorschlägen des BMWi sollen sich Bürgerenergieprojekte nun schon vor dem Einholen teurer Genehmigungen an der Ausschreibung beteiligen dürfen und die Genehmigungen innerhalb von zwei Jahren nach dem erteilten Zuschlag nachreichen. Der LEE NRW kritisiert diese Regelung als völlig ungenügend, da sich viele Kosten erst im Laufe des Planungsprozesses ergeben und somit das zunächst abgegebene Gebot oftmals nicht haltbar ist. Generell seien diese Sonderregelungen nicht in der Lage, das Ausschreibungsverfahren zu einem fairen Wettbewerb zwischen Bürgerenergieprojekten und großen Akteuren zu gestalten.

Verband fordert Ausschreibungs-Befreiung für Bürgerprojekte bis 18 MW
Der LEE NRW forderte deshalb, Bürgerenergieprojekte in Höhe von 18 Megawatt (MW) grundsätzlich von Ausschreibungen zu befreien. Durch eine klare Definition von Bürgerwindakteuren ließen sich dabei auch die Befürchtungen des Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium, Rainer Baake, ausräumen, dass künftig Großinvestoren die Regelung ausnutzen und nur noch kleinere Bürgerwindparks bauen. Die Forderung des LEE NRW wird unterstützt durch jüngste Äußerungen der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, wonach eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht für Projekte bis 18 Megawatt mit den EU-Beihilfeleitlinien vereinbar sei. Derzeit sieht der EEG-Entwurf vor, nur Projekte, die kleiner als 1 Megawatt sind, von Ausschreibungen auszunehmen. Dies hätte jedoch für Windenergieprojekte praktisch keine Relevanz.

„Wenn künftig durch eine allgemeine Ausschreibepflicht kaum noch Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende teilnehmen können, wird das die Akzeptanz der Energiewende ernsthaft in Frage stellen“, mahnte Dobertin. Zahlreiche Untersuchungen hätten gezeigt, dass Bürgerbeteiligung ein entscheidender Faktor ist, um die lokale Akzeptanz von Projekten zu sichern.

© IWR, 2016

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Direkt zum aktualisierten EEG-Eckpunktepapier des BMWi
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16.02.2016

 



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