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EEG: Gesetzgebungs-Panne macht Nachbesserung notwendig

Berin – Die Ende Juni erst vom Bundestag verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sorgt weiter für Negativ-Schlagzeilen. Der Grund: Ein Fehler im Gesetz würde Bioenergieanlagen-Betreiber schlechter stellen als geplant und macht Nachbesserungen notwendig.

Bei dem Fehler geht es Medienberichten zufolge um ungewollte Förderkürzungen für mehrere Hundert bestehende Biogasanlagen. Eine erneute Anpassung soll diesen Fehler nun korrigieren. Die Opposition hatte schon mehrfach das überzogene Tempo kritisiert, mit dem die EEG-Reform durchgepeitscht werde. Sie sieht sich durch die Panne bestätigt.

"Omnibus-Verfahren" soll den Fehler korrigieren
In der am vergangen Freitag (27.06.2014) vom Bundestag beschlossenen EEG-Reform wurde versehentlich eingebaut, dass ab dem 1. August 2014 bestehende Biogasanlagen, die unter dem EEG 2009 in Betrieb genommen wurden, eine geringere Vergütung erhalten. Eine Möglichkeit, den Fehler zu korrigieren, stellt das sogenannte "Omnibus-Verfahren" dar. Dabei werden die Änderungen an ein anderes zu verabschiedendes Gesetz angehängt und dann im Paket beschlossen. Behoben werden soll der Fehler noch in dieser Woche.

Krischer: Weitere Fehler nicht ausgeschlossen
Für die Opposition ist der Fehler die logische Folge des hektischen Gesetzgebungsverfahrens in einem äußerst komplexen Regelwerk. Der Fraktionsvize der Grünen, Oliver Krischer, ist aufgebracht: „Die Koalition produziert bei der EEG-Reform ein großes Gesetzgebungschaos. Es hat sich auf krasseste Weise bestätigt, dass das Durchpeitschen des EEGs durch die Koalition in der letzten Woche zu massiven handwerklichen Fehlern geführt hat. Es ist ein wohl einmaliger Vorgang, dass nicht einmal nach einer Woche ein Korrekturgesetz verabschiedet werden muss.“ Dass weitere Fehler indem frisch verabschiedeten Gesetz enthalten sind, schloss Krischer nicht aus. “Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich für ein sauberes Verfahren zu sorgen“, so Krischer. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt fordert zudem eine Anhörung zu dem Thema im Rechtsausschuss des Bundestags sowie die Einbeziehung der Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschüsse.

Heute (02.07.2014) fällt eine weitere Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren zum EEG. Der Bundestag hatte den Bundesrat gebeten, die Beratung zum Gesetz auf den 11. Juli vorzuziehen, damit das Paket pünktlich zum 1. August in Kraft treten kann. Der Ständige Beirat des Bundesrates soll im Laufe des Tages über diese Fristverkürzungsbitte entscheiden.

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02.07.2014

 



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