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Neues Wohnungsgesetz: Bundestag beschließt Anspruch auf Einbau von E-Ladesäulen

© Fotolia/Adobe© Fotolia/AdobeBerlin – Der Bundestag hat gestern den Einbau von Ladesäulen für Elektroautos für Wohnungseigentümer und Mieter erleichtert. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in 2. und 3. Lesung wurde gestern (17.09.2020) beschlossen.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) besteht seit 1951 und ist bisher nur unwesentlich geändert worden. Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wird das Regelwerk an die Zukunft angepasst. Nicht nur Umbauten zwecks energetischer Sanierung werden jetzt einfacher, auch besteht zukünftig ein Rechtsanspruch auf den Einbau einer E-Ladeeinrichtung.

Förderung der Elektromobilität – E-Ladestation auf eigene Kosten
Das vom Bundestag beschlossene neue Gesetz ermöglicht es Wohnungseigentümer/innen im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet wird. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt.

BDEW: Ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität beseitigt
„Mit der Verabschiedung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz räumt der Bundestag heute endlich ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität aus dem Weg. Mit dem Gesetz wird Mietern und Wohnungseigentümern die Errichtung privater Ladeinfrastruktur deutlich vereinfach“, erläutert Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Der Erfolg der Elektromobilität entscheidet sich laut Andreae vor allem im Privaten. Mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge finden zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten gehört zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen für den Kauf eines Elektrofahrzeugs.

Verwaltungsbeirat wird gestärkt – Online Teilnahme an Eigentümer-Versammlungen
Die Organisation der Verwaltung wird effizienter. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat laut Justizministerium als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt. So soll die Qualität der Verwaltung dadurch erhöht werden, indem den Wohnungseigentümer/innen die Möglichkeit geben wird, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat. Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.

© IWR, 2020


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18.09.2020

 



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