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Bundesrechnungshof rügt BMWi wegen Energiewende-Organisation

© Altmaier© AltmaierBerlin - Heftige Klatsche für das BMWi: Der Bundesrechnungshof kritisiert die Organisation der Energiewende durch das Bundeswirtschaftsministerium. Eine gesamtverantwortliche und entscheidungsbefugte Stelle sei unerlässlich.

Der Bundesrechnungshof hat den Stand der Umsetzung der Energiewende bilanziert. Harsche Kritik muss das von Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einstecken. Die Energiewende werde unzureichend koordiniert, mangelhaft gesteuert, die Regelungsdichte sei zu hoch und es fehle an Kostentransparenz, so die unabhängigen Prüfer.

Vorwurf: Mangelhafte Koordination und Steuerung durch das BMWi
Die bisherigen finanziellen Belastungen der Wirtschaft sowie der öffentlichen und privaten Haushalte sind enorm. Der Bundesrechnungshof geht für das Jahr 2017 von mindestens 34 Mrd. Euro aus. Trotzdem werde Deutschland fast alle Ziele der Energiewende bis zum Jahr 2020 verfehlen, teilte der Bundesrechnungshof als oberste Bundesbehörde für die Finanzkontrolle des Bundes mit. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes habe gezeigt, dass dies auch auf Mängel bei der Koordination und Steuerung der Energiewende durch das BMWi zurückzuführen ist. Das BMWi lasse die notwendige Handlungsbereitschaft vermissen, die angesichts eines derart komplexen Projekts zu erwarten wäre. So hat das BMWi auch nach fünf Jahren nicht genau bestimmt, was es tun muss, um die Energiewende so zu koordinieren, dass die Bundesregierung die damit verbundenen Ziele wirtschaftlich erreicht.

Weniger Regelungsdichte – CO2-Bepreisung als Vorschlag
Der Bundesrechnungshof hat Möglichkeiten aufgezeigt, die die Koordination und Steuerung der Energiewende verbessern können. So sei beispielsweise eine gesamtverantwortliche und entscheidungsbefugte Stelle für die Umsetzung der Energiewende unerlässlich. Zudem solle das BMWi die Kosten der Energiewende vollständig transparent macht. Das BMWi müsse außerdem klar machen, was genau es unter den Zielen der Bezahlbarkeit und der Versorgungssicherheit bei der Energiewende versteht. Die Bundesregierung sollte den Ansatz aufgeben, die Energiewende mit einer Vielzahl komplizierter Gesetze und Verordnungen zu regeln und stattdessen einen rechtlichen Rahmen und ökonomische Anreize zu umweltverträglichem Verhalten setzen. In Betracht käme dafür z. B. eine allgemeine CO2-Bepreisung, so der Bundesrechnungshof. Dadurch könnten verschiedene derzeit zu zahlende Umlagen und Steuern entfallen und auch das bisherige Regelungsdickicht könnte erheblich gelichtet werden.

BMWi sieht keinen Handlungsbedarf
Das BMWi hat die Vorschläge des Bundesrechnungshofes überwiegend zurückgewiesen. Es sieht keinen Handlungsbedarf und hält die Energiewende für effektiv und effizient koordiniert.

© IWR, 2018


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28.09.2018

 



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