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EU stärkt Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien

© BSW Solar e.V.© BSW Solar e.V.Brüssel - Die Eigenversorgung mit Solarstrom erfreut sich schon jetzt immer größerer Beliebtheit. In zahlreichen EU-Ländern gibt es jedocher erhebliche bürokratische Hürden für die Eigennutzung von erneuerbaren Energien. Das könnte sich bald ändern.

Das Europäische Parlament, der Europarat und die EU-Kommission haben sich darauf geeinigt, dass die Selbst- und Direktversorgung von Verbrauchern und Mietern mit Erneuerbaren Energien künftig nicht mehr diskriminiert und behindert werden darf.

Bundesverband Solarwirtschaft optimistisch - Forderungen an die Bundesregierung
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) sollte die EU-Entscheidung die Bundesregierung dazu ermuntern, die Rolle dezentraler Energiewende-Lösungen und Quartierskonzepte zu stärken und bestehende Marktbarrieren zeitnah abzubauen. "Sonnensteuern auf selbst verbrauchten Solarstrom werden nun ebenso fallen müssen wie der 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für die Photovoltaik im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz", sagte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Solarstrom zur Eigen- und Mieterstromversorgung wird in Deutschland seit 2014 mit der EEG-Umlage belastet.

EU-Ausschuss verständigt sich auf Neufassung der EE-Richtlinie
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch dieser Woche auf eine Neufassung der EE-Richtlinie verständigt, die zum Teil nennenswerte Verbesserungen für Ausbau und Nutzung Erneuerbarer Energien vorsieht. Darunter findet sich auch eine Anhebung der EE-Ausbauziele auf 32 Prozent am gesamten europäischen Energiemix. "Wir haben uns zwar einen Anteil von 35 Prozent Erneuerbare Energie gewünscht, doch selbst dieses niedrigere Ziel werden wir nur mit einer deutlich stärkeren Nutzung der Solarenergie im Strom- Wärme- und Mobilitätsbereich erreichen können“, so Körnig.

Über die neue EU-Richtinie Erneuerbare Energien
Personen und Gruppen von Personen sollen nach Artikel 21 der neuen EE-Richtlinie künftig dazu berechtigt werden, Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, auch für den Eigenverbrauch, überschüssige Energie zu speichern und zu verkaufen, auch über Stromabnahmevereinbarungen, Stromversorgungsunternehmen und Peer-to-Peer-Plattformen, ohne dabei auf diskriminierende und überlastende Bedingungen zu stoßen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben künftig dafür zu sorgen, dass Eigenverbraucher Erneuerbarer Energien, individuell oder über Aggregatoren, das Recht zur Installation und Betrieb von Stromspeichersystemen in Verbindung mit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch erhalten, ohne jegliche Doppelbesteuerung wie etwa Netzentgelte für gespeicherten Strom, der im eigenen Haushalt verbleibt, so der BSW-Solar.

Die Richtlinie muss nun im Rahmen einer der nächsten EU-Ratssitzungen bestätigt und vom EU-Parlament formell bekräftigt werden, bevor sie im Journal der Europäischen Union (Amtsblatt) offiziell bekannt gegeben wird und damit in Kraft tritt. Die EU-Mitgliedstaaten haben ab dem Zeitpunkt 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

© IWR, 2018


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28.06.2018

 



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