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Kritik: KWK-Ausschreibungen führen zu höheren Kosten

© Shutterstock© ShutterstockBonn - Eigentlich sollten Ausschreibungen zu mehr Wettbewerb und zu sinkenden Vergütungssätzen führen. Bei der jüngsten Ausschreibung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) ist der gegenteilige Effekt eingetreten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Ausschreibungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme zum Gebotstermin 3. Dezember 2018 erteilt. Im Ergebnis liegen die Vergütungssätze im Segment bis 1 MW sogar höher als bei der festen Vergütung, gleichzeitig steigt die Verunsicherung der Akteure.

Geringes KWK-Wettbewerbsniveau - Vergütungssätze steigen
Zu der ausgeschriebenen Menge von 77 Megawatt KWK-Leistung wurden 17 Gebote mit einem Volumen von 104 Megawatt eingereicht. "Das weiterhin geringe Wettbewerbsniveau hat zu einem leichten Anstieg der Zuschlagswerte geführt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Insgesamt erhielten 11 Gebote mit einem Volumen von 78 Megawatt einen Zuschlag. Das letzte zuschlagsfähige Gebot überstieg die Ausschreibungsmenge im zulässigen Rahmen und erhöhte die Zuschlagsmenge geringfügig. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 3,49 ct/kWh bis zu 5,24 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,74 ct/kWh. Er ist damit zum zweiten Mal in Folge des nur geringen Wettbewerbs gestiegen.

Kaum Nachfrage nach innovativen KWK-Systemen
Bei der Ausschreibung für innovative KWK-Systeme wurden lediglich 3 Gebote mit einem Umfang von 13 Megawatt abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 29 Megawatt deutlich unterzeichnet. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge liegen zwischen 7,99 ct/kWh und 11,97 ct/kWh, der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 11,31ct/kWh (Vorrunde 10,27 ct/kWh) und liegt damit nahe am Höchstwert in Höhe von 12 ct/kWh.

VKU kritisiert Bundesregierung: KWK-Ausschreibungen erweisen der Wärmewende einen Bärendienst
Der Gesetzgeber habe im letzten Jahr Ausschreibungsverfahren bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zwischen einem und 50 Megawatt Leistung gestartet. Man hatte sich erhofft, dass dies zu einem Wettbewerb führt, der sich – ähnlich wie bei Erneuerbaren-Energien-Anlagen – kostensenkend auswirkt. Dazu die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen, Katherina Reiche: "Die Ausschreibungsergebnisse der Bundesnetzagentur zeigen nun, dass das nicht der Fall ist. Im Gegenteil: Der durchschnittliche Zuschlagswert in diesem Segment liegt sogar oberhalb der Vergütung des Segments bis ein Megawatt, das mit einem festen Satz gefördert wird. Die Ausschreibungen haben damit nicht zu sinkenden, sondern zum Teil sogar zu höheren Fördersätzen geführt. Außerdem haben sie Unsicherheiten in einem Bereich geschaffen, der für die Wärmewende wesentlich ist. Dem Klimaschutz wurde damit ein Bärendienst erwiesen."

Laut Reiche könne das Ausschreibungs-Instrumentarium, das bei der EE-Ausschreibung wirkt, nicht einfach auf die KWK übertragen werden. Der Wettbewerb laufe wegen der unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten nicht fair ab. Zudem bringe das Ausschreibungsverfahren Unsicherheit statt Planungssicherheit, kritisiert Reiche.

© IWR, 2018


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14.12.2018

 



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