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EEG Kontostand trotz Sommer über 4 Milliarden Euro

© Fotolia© FotoliaMünster - Auf dem EEG-Umlagekonto für den Ökostrom ist der Milliarden-Überschuss auch im August 2018 saisonal bedingt gesunken. Steigende Börsen-Strompreise erhöhen jedoch die Einnahmen deutlich und bremsen den Mittelabfluss.

Es ist auf den ersten Blick paradox: Je niedriger die Börsen-Strompreise am Spotmarkt, umso höher steigt die EEG-Umlage für die Verbraucher und umgekehrt. Die aktuell steigenden Börsen-Strompreise wirken sich positiv auf das Konto aus.

Kontostand geht im August 2018 nur um 177 Mio. Euro zurück
Im August 2018 überstiegen die Ausgaben die Einnahmen auf dem EEG-Konto um 177 Mio. Euro, im Juli betrug das Minus noch 413 Millionen Euro. Der saisonal-typische, negative Sommertrend setzt sich zwar fort, aber deutlich abgeschwächt. Die Monatseinnahmen im Juli 2018 sind mit 2,29 Mrd. Euro etwas höher als im Vormonat Juli 2018 mit 2,2 Mrd. Euro. Weiter gesunken sind die Monatsausgaben, die im August auf 2,47 Mrd. Euro gefallen (Juli 2018: 2,61 Mrd. Euro) sind. Unter dem Strich beträgt der Saldo auf dem EEG-Konto trotz des Zubaus von EE-Anlagen im Jahr 2017/2018 am Ende des Monats August 2018 rd. 4,04 Mrd. Euro an Guthaben. Im August des Jahres 2017 waren 3,87 Mrd. Euro an Guthaben auf dem EEG-Konto.

Steigende Stromerlöse entlasten weiterhin das EEG-Konto
Die EEG-Umlage ist vereinfacht ausgedrückt die Differenz aus Vergütungszahlung an die Betreiber von EEG-Ökostromanlagen (Ausgaben) und den Erlösen aus dem gesetzlich vorgeschriebenen EEG-Stromverkauf am Spotmarkt der Strombörse (Einnahmen). Je höher die Stromerlöse für den Verkauf des EEG-Ökostroms an der Börse bei gleichbleibender Ausgabenhöhe, umso geringer die EEG-Umlage. Am Spotmarkt notierten die Börsen-Strompreise im Januar 2018 im Mittel noch bei 2,95 ct/kWh und sind unter Schwankungen im August bis auf 5,68 ct/kWh gekletttert. Entsprechend steigen die Verkaufserlöse für den EEG-Ökostrom und entlasten das EEG-Konto.

Über die EEG-Umlage
Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (u.a. EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (u.a. Vergütungszahlungen, Kosten für IT, etc.). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom paradoxerweise nicht als Ökostrom bzw. grüner Strom gehandelt bzw. verkauft werden, sondern nur als unspezifischer "Graustrom". Offiziell wird die EEG-Umlage für das Jahr 2019 am 15. Oktober 2018 bekannt gegeben.

© IWR, 2018


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11.09.2018

 



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