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EU genehmigt EEG-Ermäßigung für KWK-Anlagen

© Fotolia© FotoliaBrüssel - Die EU-Kommission hat die von Deutschland geplante Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch hocheffiziente KWK-Anlagen genehmigt. Die bisherige Genehmigung war Ende 2017 ausgelaufen.

Im Jahr 2014 genehmigte die Kommission Ermäßigungen der EEG-Umlage für den Anteil der Eigenversorgung während eines Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2017. Deutschland hatte damals zugesagt, die Ermäßigungen für den Zeitraum nach 2018 erneut anzumelden und sicherzustellen, dass diese mit den Beihilfenvorschriften im Einklang stehen. Nun hat die EU-Kommission entschieden.

Prüfung der EEG-Reduzierung anhand der EU-Beihilfevorschriften
Der heutige Beschluss der Kommission stützt sich auf eine Grundsatzvereinbarung, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, am 7. März 2018 erzielt hatten. Seit August 2014 wird die KWK-Förderung durch die EEG-Umlage finanziert, die von allen Stromverbrauchern erhoben wird, auch wenn diese ihren eigenen Strom erzeugen (Eigenversorger). Deutschland ermäßigt jedoch die EEG-Umlage, wenn die Eigenversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erfolgt.

Die Kommission hat diese Maßnahme anhand der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 geprüft. Nach diesen Bestimmungen ist die Förderung von KWK-Anlagen unter der Voraussetzung zulässig, dass die Förderung notwendig ist, um die Investition zu mobilisieren, und nicht zu einer Überkompensation führt.

Deutsche KWK-Regelung noch ein Jahr (2018) mit Übergangsregelung
Die deutsche KWK-Regelung berücksichtigt mehrere Kriterien, die die Rentabilität der Eigenversorgung beeinflussen: die Stromintensität der Branche (gemäß den Leitlinien), die installierte Stromerzeugungskapazität und die Zahl der Betriebsstunden der Anlage. Auf der Grundlage dieser Kriterien werden in der Regelung mehrere Anlagenkategorien definiert und eine angemessene Verringerung der EEG-Umlage gewährt.

Für Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, hatte die Kommission im Jahr 2014 die beihilferechtliche Genehmigung für einen von Deutschland angemeldeten Anpassungsplan erteilt, nach dem die EEG-Umlage bis 2017 jährlich erhöht wurde. Auf der Grundlage der heute genehmigten Maßnahme wird im Einklang mit den Leitlinien für ein weiteres Jahr (2018) eine Übergangsregelung gelten, bevor die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen erhoben wird.

Die Kommission kam daher zu dem Ergebnis, dass die deutsche Regelung mit dem EU-Beihilferecht im Einklang steht, da sie eine Überkompensation der Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung verhindern soll und beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.

© IWR, 2018


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06.08.2018

 



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