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EEG-Milliardenkonto schrumpft im sommerlichen Juni 2018

© Fotolia© FotoliaMünster - Auf dem EEG-Umlagekonto für den Ökostrom ist der Milliarden-Überschuss im Juni weiter gesunken. Der Finanzsaldo der Stromkunden liegt aber weiter mit knapp 4,7 Milliarden Euro weiterhin deutlich im Plus.

Die Monatsbilanz für das EEG-Umlagekonto der vier Übertragungsnetzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Stand vom 30.06.2018 liegt vor: Mit knapp 745 Millionen Euro ist der bisher höchste Mittelabfluss 2018 zu verzeichnen. Auf dem Konto steht jedoch weiterhin ein Gesamtguthaben bzw. ein Polster in Höhe von rd. 4,7 Milliarden Euro (Mrd. Euro) zu Buche.

Kontostand geht im Juni 2018 um 745 Mio. Euro zurück
Im Juni 2018 überstiegen die Ausgaben die Einnahmen auf dem EEG-Konto um 745 Millionen Euro (Mio. Euro). Damit setzt sich der typische, negative Sommertrend weiter fort (Mai 2018: - 239 Mio. Euro). Die Monatseinnahmen bewegen sich im Juni 2018 mit 2,18 Mrd. Euro leicht unterhalb des Vormonats (Mai 2018: 2,28 Mrd. Euro), während die Monatsausgaben im Juni auf 2,9 Mrd. Euro deutlich angestiegen sind (Mai 2018: 2,52 Mrd. Euro).

Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen. Zu den Einnahmen des EEG-Umlagekontos zählen insbesondere die Einzahlungen der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

EEG-Kontostand 220 Mio. Euro unter Vorjahresniveau

Mit insgesamt 4,65 Mrd. Euro ist das EEG-Konto Ende Juni 2018 trotz des Rückgangs im Juni weiterhin gut gefüllt. Gegenüber dem Vorjahr 2017 fällt das Gesamtguthaben im Vergleich zum EEG-Vorjahresstand um rd. 220 Mio. Euro (Kontostand Juni 2017: 4,87 Mrd. Euro).

Über die EEG-Umlage

Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (u.a. EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (u.a. Vergütungszahlungen, Kosten für IT, etc.). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom paradoxerweise nicht als Ökostrom bzw. grüner Strom gehandelt bzw. verkauft werden, sondern nur als unspezifischer "Graustrom".

Anders sieht es bei der Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung des Versorgers aus: Alle Stromanbieter weisen die Menge an EEG-Ökostrom in ihrem Strom-Mix aus, nur weil die Stromverbraucher die EEG-Umlage zahlen. Tatsächlich geliefert wird der EEG-Ökostrom nicht. Diese Art der Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung ist für Verbraucher irreführend, denn es steht auf "der Rechnung etwas drauf, was gar nicht drin ist".

Die EEG-Umlage für die Stromverbraucher wird in jedem Jahr Mitte Oktober von den Übertragungsnetzbetreibern für das darauffolgende Kalenderjahr ermittelt. Trotz des hohen Rücklagen-Polsters ist die EEG-Umlage für 2018 nur minimal auf 6,79 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh) gesunken (2017: 6,880 ct/kWh).

© IWR, 2018


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11.07.2018

 



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