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EU prüft Antidumping-Maßnahmen bei Biodiesel

Brüssel/Münster – Die Europäische Kommission überprüft die Antidumping-Maßnahmen für Biodiesel aus Argentinien und Indonesien. Grund ist eine Beschwerde Argentiniens vor der Welthandelsorganisation, die weltweit für Aufsehen sorgt.

Anfang 2013 hat die Europäische Kommission Antidumping-Maßnahmen für Biodiesel aus Argentinien und Indonesien beschlossen. Die Maßnahmen stehen nun auf dem Prüfstand. Auslöser ist eine Entscheidung der Welthandelsorganisation (WTO).

EU-Kommission überprüft Antidumping-Maßnahmen
Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der geltenden Antidumping-Maßnahmen gegenüber den Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien eingeleitet. Auslöser sind Empfehlungen und Feststellungen des Streitbeilegungsgremiums der WTO im Streitfall „EU — Antidumpingmaßnahmen gegenüber Biodiesel“ (DS473). Nun soll festgestellt werden, wie die EU-Maßnahmen mit dem WTO-Empfehlungen und –Feststellungen in Einklang zu bringen sind.

Verstößt EU gegen WTO-Antidumping-Übereinkommen?

Im WTO-Bericht wurde unter anderem festgestellt, dass die EU gegen mehrere Artikel des WTO-Antidumping-Übereinkommens (ADA) verstoßen hat. So hat die EU die Produktionskosten der untersuchten Ware nicht anhand der Aufzeichnungen der Hersteller berechnet, bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts für Biodiesel nicht die Produktionskosten in Argentinien herangezogen sowie Antidumpingzölle eingeführt, die die Dumpingspanne übersteigen. Da in dieser Streitsache die wesentlichen Argumente Indonesiens aber dieselben wie die Argentiniens sind, wird die Kommission auch die Antidumping-Maßnahmen gegen Biodiesel aus Indonesien analysieren.

Argentiniens Klage stößt auf internationales Echo

Die EU-Prüfung bezieht sich zwar auf Biodiesel, die behandelten Fragestellungen sind aber grundsätzlicherer Art. Sie betreffen die Frage, wie Produktionskosten in subventionierten Märkten berechnet werden. Auf Basis der echten Produktionskosten wird über Art und Umfang von Antidumping-Maßnahmen entschieden. Eine Reihe weiterer Staaten haben sich als Dritte dem Verfahren angeschlossen, da der diskutierte Sachverhalt auch für sie von Interesse ist. Beteiligt sind unter anderem China, die USA, Russland, Australien, Norwegen sowie Mexiko.

Auch USA mit Antidumping-Maßnahmen für Biodiesel belegt
Ähnlich wie der europäische Solarsektor steht auch die Biokraftstoff-Branche unter starkem Druck subventionierter Importe. Immer mehr Biokraftstoff wird aus den USA (auf Maisbasis), Argentinien (Sojabasis) oder Indonesien (Palmöl) nach Europa importiert. Dabei spielt die Nachhaltigkeit der Produktion oft nur eine untergeordnete Rolle. Zum Schutz der europäischen Biodiesel-Industrie vor Billig-Importen hat die Kommission daher bereits 2009 Antidumping-Maßnahmen für Biodiesel aus den USA erlassen und diese 2013 auf Indonesien und Argentinien ausgedehnt.

© IWR, 2016

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