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Bundestag beschließt digitale Stromzähler und neues Strommarktdesign

Berlin - Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Für das umstrittene Gesetz stimmten die Koalitionsfraktionen, die Oppositionsparteien sprachen sich dagegen aus. Für viele Verbraucher macht das Gesetz die Umrüstung auf digitale Stromzähler nunmehr verpflichtend.

Neben dem Digitalisierungsgesetz hat der Bundestag auch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes verabschiedet. Mit dem Gesetz zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie und dem Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und auf Kavernen hat der Bundestag weitere Gesetze für den Energiesektor beschlossen.

Digitalisierungsgesetz verpflichtet zur Umrüstung auf digitale Stromzähler
Im Zentrum des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Sie sollen nach dem Willen des Gesetzgebers als sichere Kommunikationsplattform das Stromversorgungssystem energiewendetauglich machen. Konkret bedeutet dies, dass bis zum Jahr 2032 mechanische Stromzähler durch elektronische Zähler ersetzt werden sollen. Außerdem sollen die Haushalte in Deutschland im großen Stil mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Verpflichtend ist der Umbau ab einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh). Die übrigen Haushalte sollen ab 2020 umgerüstet werden. Dabei hat der Gesetzgeber eine Preisobergrenze von 100 Euro in das Gesetz aufgenommen, die privaten Bürgerinnen und Bürgern je nach Verbrauch jährlich entstehen können.

Gesetzgeber sieht verbrauchsabhängige Umsetzungsfristen vor
Für die Umrüstung sind in Abhängigkeit des jährlichen Stromverbrauchs bestimmte Fristen vorgesehen. So sollen Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch sollen ab 2017 bis zum Jahr 2032 umgerüstet werden. Verbraucher mit einem Jahresstrombedarf zwischen 6.000 bis 10.000 kWh zwischen 2020 bis 2028 mit Smart Metern ausgestattet werden. Verbraucher mit einem Stromverbrauch von 6.000 kWh und weniger sollen optional ab 2020 umgerüstet werden.

Verbraucherschützer kritisieren Zwangsdigitalisierung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in dem Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende einen ungerechtfertigten Eingriff in die Verbrauchersouveränität. Obwohl nachgewiesen sei, dass intelligente Messsysteme keinen nennenswerten Beitrag zur Energiewende leisteten, lege das Gesetz die Grundlagen für den möglichen Einbau von intelligenten Messsystemen in allen privaten Haushalten. Ein Recht auf Zustimmung oder Ablehnung sei nicht vorgesehen, kritisiert der Bundesverband.

Strommarktgesetz: Bundestag beschließt weiteres Energiewendegesetz
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes hat der Bundestag ein weiteres Gesetz für die Umsetzung der Energiewende beschlossen. Die Verabschiedung des Gesetzes stellt nach Einschätzung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die größte Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung in den 90er Jahren dar. Ziel der Reform sei es, den Strommarkt fit für wachsende Anteile erneuerbarer Energien zu machen. Mit dem Gesetz sollen die Weichen für einen Wettbewerb von flexibler Erzeugung, flexibler Nachfrage und Speichern gestellt werden. Dabei trage die Überführung von 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten in eine 'Sicherheitsbereitschaft' mit anschließender endgültiger Stilllegung dazu bei, die Klimaziele im Stromsektor bis 2020 zu erreichen, so Gabriel.

© IWR, 2016


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24.06.2016

 



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